: Haft als Sicherungsmaßnahme
betr.: „Die Währung heißt Respekt“ von Joachim Kersten, taz vom 5. 1. 08
Joachim Kersten hat recht mit der Feststellung, dass längere Haftstrafen für Jugendliche nicht „bei denen helfen, die noch nicht vor dem Richter stehen.“ Er drückt sich damit jedoch gleichzeitig vor der Beantwortung der Frage, ob Haftstrafen nicht zumindest als Sicherungsmaßnahme bei denjenigen Jugendlichen „helfen“ dürfen, die bereits mehrfach vor dem Richter standen und einen Großteil des strafrechtlichen Sanktionensystems durchlaufen haben.
Dass die aktuelle Debatte über die Verschärfung des Jugendstrafrechts bloß die gefühlte Bedrohungslage abbildet, ist zwar richtig. Jedoch wird sie gespeist von konkreten Ängsten der Bevölkerung, und diese sind zunächst ernst zu nehmen. Zu einer ernsthaften kriminologischen und soziologischen Debatte gehört dann auch eine Antwort auf die Frage nach legitimen Maßnahmen jenseits von Resozialisierung und Besserung des Täters. Solche Maßnahmen zur Sicherung der Bevölkerung können grundsätzlich auch in Form von Haftstrafen oder als Sicherungsverwahrung ihre Berechtigung haben. Beides sind Maßnahmen, die nicht notwendigerweise im Widerspruch zur richtigen Forderung nach der Abschaffung des Strafrechts als Mittel zur Resozialisierung stehen.
ANDREAS RUCH, Bochum