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in kürze HUNDEGESETZ NRWHärtere Strafen

In NRW drohen Haltern von gefährlichen Hunden, die gegen den Leinen- und Maulkorbzwang verstoßen, künftig Geldbußen bis zu 100.000 Euro, bei schweren Verstößen sogar Haftstrafen. Das neue Gesetz soll die Grundlage für eine bundeseinheitliche Regelung schaffen. (dpa)

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