: Haare, Teil zwei, gibt es im Mai
HAMBURG dpa ■ Begleitet von einem großen Medienandrang hat das Hamburger Landgericht gestern über Äußerungen zu den Haaren von Bundeskanzler Gerhard Schröder verhandelt. Die Verhandlung dauerte nur rund zehn Minuten, das Gericht will seine Entscheidung am 17. Mai verkünden. Die Nachrichtenagentur ddp hatte in einem Interview eine Imageberaterin mit Aussagen über die ihrer Ansicht nach gefärbten Haare des 58-Jährigen zitiert. Der Kanzler will erreichen, dass diese Zitate von ddp nicht weiter verbreitet werden dürfen. Der Anwalt der Nachrichtenagentur, Klaus Sedelmeier, kündigte an, den Rechtsstreit notfalls „bis nach Karlsruhe“ durchzufechten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen