: HR scheitert mit Klage
Frankfurt (ap) — Vorerst gescheitert ist der Versuch des Hessischen Rundfunks, dem Privatsender RTLplus mit einer einstweiligen Verfügung zu verbieten, den Namen „Hessen-Report“ für das hessische Regionalfenster von RTLplus weiter zu verwenden. Die Sechste Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt wies am Mittwoch den Antrag des HR aus formalen Gründen zurück.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß der HR mit seinem Antrag vor Gericht „zu lange gewartet“ habe. Erster Sendetag von „Hessen-Report“ der Tele-FAZ war der 15. November 1990. Obwohl der HR schon am 23. September 1990 brieflich von der neuen Sendung dieses Namens unterrichtet worden war, mahnte er den Privatsender erst am 15. November ab. Ein für eine einstweilige Verfügung notwendiges Eilbedürfnis sah das Gericht deshalb nicht vorliegen.
Begründet hatte der Hessische Rundfunk seinen Antrag mit der leichten Verwechselbarkeit der Sendungen. Als Beweis dafür legte die öffentlich- rechtliche Anstalt eine demoskopische Umfrage vom Dezember 1990 vor, wonach rund 50 Prozent der Befragten den Titel „Hessen-Report“ der ARD und dem Hessischen Rundfunk zurechnen. Da der Privatsender seine Sendung zudem nicht ausreichend mit dem Logo von RTL plus unterlege, sei eine Verwechslung der Sendeanstalten somit sehr groß.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen