: HARTZ IV JUSTIERT
Nur in wenigen punkten kann die regierung die regelung zur zusammenlegung von arbeitslosen- und sozialhilfe zum arbeitslosengeld II („Hartz IV“) noch nachjustieren. Für größere veränderungen wäre ein neues gesetz und also eine erneute abstimmung mit der Union nötig. Zwei punkte jedoch wollen die koalitionsfraktionen dem arbeitsminister Wolfgang Clement abringen: (1.) Unangetastet bleiben sollen ausbildungsversicherungen. das sind versicherungen, die einem kind zum beispiel zum studienbeginn ausgezahlt werden. Rechtlich ist hier die abgrenzung zur lebensversicherung jedoch problematisch. (2.) Es soll im kommenden jahr zwölf und nicht bloß elf auszahlungen des Alg II geben. Arbeitslosenhilfebezieher bekämen dann ende dezember geld – und im januar gleich wieder. Kosten: 1,9 milliarden Euro. Unklar ist, ob auch für die altersvorsorge die frei- und altersgrenzen noch verschoben werden. UWI