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Archiv-Artikel

Gutverdiener unsolidarisch

betr.: „Jetzt wird abgerechnet!“, taz vom 3. 12. 05

Während mit der Begründung leerer Kassen bei fast allen von faktischen Rentenkürzungen gesprochen wird, las ich vor kurzem, dass Vorstandsmitglieder in Aktiengesellschaften nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Grund ist ein Zusatz in §1 SGB VI, in dem Vorstandsmitglieder explizit (!) ausgenommen werden. Während es beim Solidarprinzip üblich ist, dass hohe Rentenbeiträge zumindest teilweise auf kleinere Renten umverteilt werden, wird hier wieder einmal deutlich, dass es Gutverdienern gerne gestattet wird, sich aus der Solidargemeinschaft auszuklinken.

STEFANIE WACHOWITZ, Wassenberg