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Archiv-Artikel

Guter ärztlicher Zusatzverdienst

betr.: „Termin erst im nächsten Quartal“, taz v. 24./25. Mai 2008

Die Unterfinanzierung im ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Bereich bezieht sich lediglich auf budgetierte Leistungen. In den letzten Jahren haben jedoch immer mehr gesetzliche Krankenkassen außerbudgetäre IV-Verträge im komplementärmedizinischen Bereich (Homöopathie, anthroposophische Medizin) in ihr freiwilliges Leistungsangebot aufgenommen. Auch bieten manche Krankenkassen neuerdings einen Wahltarif für Medikamente der im SGB V verankerten „besonderen Therapierichtungen“ an, die ursprünglich Anfang 2004 aus dem Pflichtleistungskatalog aller Kassen herausgenommen wurden.

Passend hierzu gibt es immer mehr Patienten, die schulmedizinisch als „austherapiert“ bzw. „nicht therapierbar“ gelten, denen jedoch mit Komplementärmedizin vielfach überdurchschnittlich gut geholfen werden kann. Die Anzahl der Ärzte und Zahnärzte mit der anerkannten Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ oder einer Zusatzausbildung nach den Richtlinien der „Gesellschaft anthroposophischer Ärzte in Deutschland“ ist hingegen bis heute nur allzu überschaubar geblieben.

Und davon abgesehen: Während Arbeitnehmer seit etlichen Jahren sinkende Realeinkommen hinzunehmen haben, meinen einige ärztliche und zahnärztliche Standesvertreter immer noch, ihre Berufsgruppe von dieser allgemeinen negativen Einkommensentwicklung abkoppeln zu müssen.

Äußerst ungerecht – auch gegenüber ihren Patienten, die in den letzten Jahren durch steigende Kassenbeiträge, Zuzahlungen und Eigenanteile sowie die Einführung der Praxisgebühr wirtschaftlich einige Kröten zu schlucken hatten und bei Inkrafttreten des geplanten Gesundheitsfonds durch den dann bei manchen Krankenkassen notwendig werdenden Zusatzbeitrag noch weiter zur Kasse gebeten werden. ELGIN FISCHBACH, Leimen