: Gut zu wissen
GUT ZU WISSEN
Die Vogelwelt im Winter: Noch bis einschließlich Sonntag informiert der Telefoninformationsdienst des Naturschutzbunds Deutschland über diejenigen Vogelarten, die auch auf Winterspaziergängen beobachtet werden können. Ab Montag gibt's dann Auskünfte zum Thema Verkehr in Hamburg. Rund um die Uhr unter 040/69708915.
Italienisch, daß es kracht — ein Crash-Kurs der Volkshochschule Harburg/Finkenwerder macht's möglich. An zwei Wochenenden und wochentags am Abend sollen AnfängerInnen so viel Italienisch lernen, um gängige Alltagssituationen sprachlich meistern zu können. Kosten für 68 Unterrichtsstunden 224,40 Mark, Ermäßigungen für StudentInnen, Azubis, Erwerbslose und RentnerInnen. Informationen und Anmeldung bei der VHS, Rieckhoffstraße 6, 2100 Hamburg 90, 770014.
Für SchulabgängerInnen hält die Hanseatische Ersatzkasse etliches Informationsmaterial bereit: Welcher Ausbildungsweg der richtige ist, wie lange eine Ausbildung oder ein Studium dauert, diese und andere Fragen zum Start ins Berufsleben beantwortet „Start“; die Angst vorm Einstellungstest möchte die Broschüre „Knack den Test“ nehmen, die Testaufgaben samt Antworten enthält. Zu bekommen bei der HEK, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Wandsbeker Zollstraße 82-90, HH 70, 040/65696247.
Die Staatliche Fremdsprachenschule (Mittelweg 42a, HH 13) meldet noch freie Plätze, und zwar in den Kursen Wirtschaftsenglisch, Wirtschaftsfranzösisch, Wirtschaftsspanisch und Wirtschsaftsrussisch. Näheres erfahren InteressentInnen unter den Telefonnummern 4212-2400 und 4212-2396.
RadfahrerInnen können nach einem Unfall beim Unfallgegner bzw. seiner Versicherung Anspruch auf Nutzungsausfall geltend machen. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad- Club ADFC hin. Er reagiert damit auf ein Urteil des Hamburger Landgerichts vom April vergangenen Jahres, das eine solche Ausfallentschädigung kategorisch verneint hatte. Maßgebend sei weiterhin der Grundsatzbeschluß des Bundesgerichtshofs (9. Juli 1986), nach dem eine Nutzungsausfallentschädigung für alle Gegenstände in Betracht komme, auf „deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung (des Geschädigten) typischerweise angewiesen ist“. Diese Voraussetzung, so der ADFC, sei beim Fahrrad erfüllt, solange es täglich zur Fortbewegung genutzt, allerdings nicht, wenn es lediglich als Sportgerät oder in der Freizeit eingesetzt werde.
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