: Gut zu wissen
Nur noch bis 30. September 1994 können ArbeitnehmerInnen risikoreiche und unvorteilhafte Verträge nach dem 936-Mark-Gesetz zum Jahresende kündigen. Das gilt für Anlageverträge über Beteiligungen an Genossenschaften, die weder Banken noch Wohnungsbaugenossenschaften sind, für Beteiligungen an einer GmbH und für Aktien und Wandelschuldverschreibungen, die weder an der Börse noch im Freiverkehr gehandelt werden. Wer diese Verträge nicht rechtzeitig kündigt, muß im nächsten Jahr selbst dafür bezahlen. Mehr Informationen gibt's beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Postfach 140280, 53107 Bonn.
Ein Seminar über Notfallmaßnahmen bei Kindern bietet das Rote Kreuz an. Dabei stehen Notsituationen im Vordergrund, aber auch alltägliche Verletzungen wie Schürfwunden, Verstauchungen und Prellungen. Freitag, 2. September 8.00 bis 17.00 Uhr, Behrmannplatz 3, Teilnahmegebühr 50 Mark. Anmeldung unter Tel.: 55 42 01 68.
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