■ Urteil: Gut für Mieterschutz
Kassel (AFP) – Weiß ein Vermieter, daß er eine Wohnung bald selber braucht, so muß er schon bei Abschluß des Mietvertrags darauf hinweisen. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Kassel eine Kündigung wegen Eigenbedarfs für unwirksam erklärt. Nach dem gestern veröffentlichten Urteil (AZ: 1 S 317/93) darf der Vermieter erst nach einer „Mindestwohnzeit“ von fünf Jahren kündigen.
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