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■ BundesratGurt ab - 80 Mark

Bonn (AFP) – Bei Verstößen gegen die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht soll das Verwarnungsgeld von 40 Mark durch ein Bußgeld von 80 Mark als Regelahndung ersetzt werden. Der Bundesrat begründete die Initiative damit, daß der Sicherheitsgurt zumindest 50 Prozent der tödlichen Verletzungen und 87 Prozent anderer schwerer Verletzungen verhindere und in gar 96 Prozent der Fälle zu einer Minderung der Unfallfolgen führe.

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