: Gurke des Tages
Eine kleine Aufmerksamkeit erreichte uns heute von unserem aufmerksamen Leser Ingolf Schönmann – ein Ausschnitt aus der Bild-Zeitung vom 15. Februar 1996, Ausgabe Hannover. Die Autorinnen Jenny Levié und Dagmar von Taube untersuchen hier auf „Ihrer Seite“ das Thema Ehefrauen und ihr gutes Recht. Dabei stellen sie zunächst fest, daß der Ehemann wohl das eine oder andere Recht auf die Ehefrau haben muß, denn: „Was darf ein Ehemann verbieten, was muß er erlauben?“ möchten die Damen von verschiedenen Rechtsanwälten wissen. „Kann sie allein ins Kino gehen?“ – „Kann sie sich ihm im Bett verweigern?“ – „Kann sie nein zu eigenen Kindern sagen, auch wenn ihr Ehemann unbedingt Kinder möchte?“ Und: „Darf sie mit ihrer besten Freundin einen ganze Nacht lang durch den Fasching ziehen?“
In der Tat: Das sind Fragen, die endlich einmal gestellt und beantwortet werden mußten. Also: Kann sie, absichtlich kinderlos, ins Kino gehen, danach mit der Freundin um die Häuser ziehen und sich dann auch noch auf die Seite drehen? Ja, geht denn sowas? Wer's weiß, wer zu einem dieser Themen eine kurze Expertenmeinung hat, schickt eine Postkarte an die Wahrheit, in Schönschrift bitte. Preise werden natürlich nicht verlost. Oder vielleicht doch. Eine Kinokarte könnte schon drin sein. Mal sehen.
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