: Gurke des Tages
Die patente Erfindung, mit der blutige Finger beim Austernschlürfen künftig der Vergangenheit angehören sollen, läßt nach einer juristischen Niederlage ihres Erfinders gegen den nordbretonischen Austernzüchterverband (SRCBN) weiter auf sich warten. Der 42jährige hatte den Verband auf Schadensersatz verklagt, weil ihm sein Austern-Reißverschluß nicht schnell genug auf den Markt kam. Der SRCBN machte dagegen zu Recht geltend, daß nach den bisherigen Versuchen noch eine Test-
serie mit einigen tausend Austern nötig sei. Das Teil soll nun im Herbst zunächst in Frankreich, dann europaweit in den Handel kommen werden. Für den Austern-Reißverschluß werden die Muscheln während der Züchtung mit einem rostfreien Stahldraht versehen, der an beiden Enden mit einem Plastikchip versiegelt ist. Die beiden Muschelhälften können dann mit einem einzigen Ruck aufgetrennt werden. Die Mehrkosten für den Reißverschluß betragen umgerechnet rund 15 Pfennig. Dennoch versprechen sich die Erzeuger wegen des einfacheren Öffnens 30 Prozent mehr Umsatz.
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