: Gurke des Tages
Marseille (AFP) – Der kleinwüchsige französische Entertainer Manuel Wackenheim ist von der Europäischen Menschrechtskommission mit einer Beschwerde gegen das Verbot des schönen Sports Zwergenwerfen abgewiesen worden. Der französische Staatsrat, das oberste Verwaltungsgericht des Landes, hatte Wackenheim bereits 1995 Auftritte als „fliegender Zwerg“ untersagt. Das Urteil wurde damit begründet, das „Zwergenwerfen“ verstoße gegen die menschliche Würde. Bei dieser Disziplin geht es darum, kleinwüchsige Menschen möglichst weit zu werfen. Nach Angaben des Anwalts berief sich Wackenheim in seiner Beschwerde auf das in der Europäischen Menschrechtskonvention garantierte Recht auf Freiheit sowie den Schutz vor Diskriminierung und den Respekt der Privatsphäre. Die Menschenrechtskommission sei jedoch zu dem Schluß gekommen, daß die Entscheidung des Staatsrats nicht im Widerspruch zur Menschenrechtskonvention stehe. Wackenheims Anwalt betonte, die französische Justiz hindere seinen Mandanten daran, in einem Akrobatenprogramm nach „französischer Zwergentradition“ aufzutreten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen