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Gurke des Tages

Marseille (AFP) – Der kleinwüchsige französische Entertainer Manuel Wackenheim ist von der Europäischen Menschrechtskommission mit einer Beschwerde gegen das Verbot des schönen Sports Zwergenwerfen abgewiesen worden. Der französische Staatsrat, das oberste Verwaltungsgericht des Landes, hatte Wackenheim bereits 1995 Auftritte als „fliegender Zwerg“ untersagt. Das Urteil wurde damit begründet, das „Zwergenwerfen“ verstoße gegen die menschliche Würde. Bei dieser Disziplin geht es darum, kleinwüchsige Menschen möglichst weit zu werfen. Nach Angaben des Anwalts berief sich Wackenheim in seiner Beschwerde auf das in der Europäischen Menschrechtskonvention garantierte Recht auf Freiheit sowie den Schutz vor Diskriminierung und den Respekt der Privatsphäre. Die Menschenrechtskommission sei jedoch zu dem Schluß gekommen, daß die Entscheidung des Staatsrats nicht im Widerspruch zur Menschenrechtskonvention stehe. Wackenheims Anwalt betonte, die französische Justiz hindere seinen Mandanten daran, in einem Akrobatenprogramm nach „französischer Zwergentradition“ aufzutreten.

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