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Gurke des Tages

Ein Strafgefangener hat keinen Anspruch auf die kostenlose Aushändigung von Kondomen. Das hat jetzt das Koblenzer Oberlandesgericht entschieden. Begründung: Dies liefe auf eine Förderung homosexueller Verhaltensmuster hinaus. Bei Heterosexuellen sei das etwas anderes, denn die Erlaubnis zum Empfang sogenannter Langzeitbesucher erhielten nur verheiratete Gefangene oder solche mit einer langjährigen Lebenspartnerin – was kerzengerade auf eine Förderung heterosexueller Verhaltensmuster hinausläuft. Das Gericht verwarf mit seinem Spruch die Beschwerde eines Strafgefangenen, daß die Anstaltsleitung seinen Antrag auf „regelmäßige Aushändigung von Kondomen in angemessener Menge“ abgelehnt hatte.

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