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Gurke des Tages

Wer schuld ist, wenn ein Reiter vom Leihpferd stürzt, hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz entschieden, nachzulesen in der Zeitschrift recht und schaden (Az.: Urteil vom 21.4.1998 – 3 U 899/97). Das Gericht wies die Schadenersatzklage eines Reiters gegen einen Reitstallbesitzer ab, von dessen Pferd er bei einem Ausritt gefallen war. Das OLG befand, die Gefahr eines Sturzes sei untrennbar mit dem Reitsport verbunden. Reiten erfordere Geschicklichkeit, Aufmerksamkeit sowie eine gewisse Körperbeherrschung und Beherztheit. Daher sei es naheliegend, daß der Reiter nicht die zur Leitung des Pferdes erforderliche Sorgfalt walten ließ.

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