Günter von Gravenreuth: Tod eines Anwalts
Der wegen Betrugsversuchs an der taz verurteilte Günter von Gravenreuth ist tot. Auf seiner Homepage wurde eine entsprechende Nachricht veröffentlicht.
BERLIN taz | Auf der Website seiner Münchner Anwaltskanzlei steht seit Montag eine Todesanzeige zu seiner Person. In der Nacht zum Montag hat Günther Freiherr von Gravenreuth noch einen Abschiedsbrief in Form einer E-Mail an Freunde und Bekannte gesendet, meldeten am Montag unter anderem "Focus Online" und "heise online".
In dem Schreiben habe er angekündigt, sich mit einer scharfen Waffe das Leben zu nehmen, und diverse Gründe für seinen Freitod genannt. Laut einer Pressemeldung des Datenschutzvereins FoeBuD, denen das Schreiben vorliegt, nannte Gravenreuth finanzielle und private Probleme ebenso wie die Sorge um seine Gesundheit und die bald anzutretende Haftstrafe als eine Vielzahl von Schicksalsschlägen. Eine Mitarbeiterin des Vereins wollte nicht näher auf den Inhalt des Abschiedsbriefs eingehen, ergänzte aber, dass der umstrittene Anwalt sich immer den Diskussionen gestellt habe. Das wollte FoeBuD mit der Pressemitteilung positiv hervorheben.
Von Gravenreuth war 2008 wegen versuchten Betrugs an der taz und der Veruntreuung von Mandantengeldern zu einer 14-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Gravenreuth hatte die taz wegen einer eingegangenen Bestätigungsmail abgemahnt und im Nachhinein behauptet, die nachweislich eingegangene Zahlung der taz nicht erhalten zu haben. Er pfändete die Domain und versuchte sie gewinnbringend zu versteigern. Bei einer Hausdurchsuchung wurde jedoch die per Fax gesendete Eingangsbestätigung der Zahlung gefunden, was zu seiner Verurteilung geführt hat. Um ihm für die Auflösung seiner Kanzlei Zeit zu geben, wurde der Haftantritts auf Mitte Januar 2010 verschoben. Nachdem von Gravenreuth diesen Termin verstreichen ließ, drohte ihm nun in Kürze eine zwangsweise Abführung.
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