das wichtigste : Grundsteuer bei Eigenheim fällig
KARLSRUHE dpa ■ Hauseigentümer müssen auch künftig für ihr selbst genutztes Eigenheim Grundsteuer zahlen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde zweier Immobilienbesitzer aus Bad Herrenalb gegen die Steuer ab. Der Beschluss erging ohne Begründung. Die Beschwerdeführer hatten sich gegen die Steuerpflicht gewandt, weil ein Eigenheim keinen Ertrag abwirft: Damit greife der Fiskus auf die Substanz des Vermögens zu und verletze die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Der Verband Wohneigentum zeigte sich enttäuscht. (Az.: 1644/05)