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Archiv-Artikel

Grundsatzurteil

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH muss betroffenen Anwohnern keine Entschädigung für den gesunkenen Wert ihrer Grundstücke zahlen und keine Lärmschutzmaßnahmen erstatten. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof. Bei einem ordnungsgemäß genehmigten Flughafen komme ein zivilrechtlicher Entschädigungsanspruch gegen die Flughafenbetreiber grundsätzlich nicht in Betracht.