piwik no script img

Grundbesitzer contra Bundesgerichtshof

Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum hessischen Formularmietvertrag hat nach Auffassung des Grundeigentümerverbandes Hamburg keine Auswirkung auf seine aktuellen Wohnraum-Formularmietverträge. Der Hamburger Vertrag enthalte kein totales Verbot der Haustierhaltung, teilte der Verband am Sonnabend mit. Das generelle Haustierverbot und drei weitere häufig in vorgedruckten Verträgen von Vermietern verwendete Klauseln waren am 20. Januar vom BGH als rechtswidrig erklärt worden. Die Grundeigentümer kritisieren die Entscheidung des BGH, daß die Klausel unzulässig sei, wonach „bei Beendigung des Mietverhältnisses ... Dübeleinsätze zu entfernen, Löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen, etwa durchbohrte Kacheln durch gleichartige zu ersetzen“ sind.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen