: Grund und Boden
■ Bodenreformland in der ehemaligen DDR gehört den früheren Neubauern
Berlin (AFP) – Frühere Neubauern der DDR, deren Bodenreformland später entschädigungslos enteignet wurde, bekommen ihr Land heute vollständig zurück. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Montag bekannt gegebenen Urteil (AZ: 7 C 8.95).
Mit der Bodenreform nach der DDR-Gründung wurde Neubauern Land formell als Eigentum zugewiesen. Im konkreten Fall waren dem Bauern die Nutzungsrechte 1965 wieder entzogen worden, weil er nicht in die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) eintreten wollte. Das Bundesverwaltungsgericht wertete dies als „unlautere Machenschaften“, die nach dem Vermögensgesetz zu einer Rückgabe des Eigentums führen, sofern keine Hindernisse wie etwa vorrangige Investitionen entgegenstehen. Zudem habe die DDR nach der Wende die Verfügungsbeschränkungen aufgehoben. Entsprechend sei das Bodenreformland auch im Einigungsvertrag als privates Eigentum eingestuft worden. Nach diesem Urteil ist nun auch die volle Rückgabe von Bodenreformland, das den Neubauern für den Bau des Grenzstreifens entschädigungslos genommen wurde, möglich.
Im konkreten Fall blieb offen, ob eine Rückgabe von Bodenreformland auch an Erben in Frage kommt. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein solcher Anspruch aber wohl ausgeschlossen.
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