in kürze SCHLECHTE ARBEITSMORAL : Grund für Kündigung
Schlechte Arbeitsmoral kann bei einem Kleinbetrieb ohne Kündigungsschutz ausschlaggebend für eine betriebsbedingte Kündigung sein. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies die Klage eines Lageristen gegen eine Autoglaserei ab, die ihm, obwohl er am längsten im Betrieb war, gekündigt hatte. (Az. 9 Ca 2183/04) (dpa)