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Grünes Licht für Tiergartentunnel

■ Bundesverwaltungsgericht wies Eilantrag gegen Bau ab

Der Tiergartentunnel unter dem künftigen Berliner Regierungsviertel kann gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte gestern einen Eilantrag auf Baustopp für das Milliardenprojekt ab, der von Anwohnern und einem Berliner Naturschutzbund eingelegt worden war.

Gegen das Projekt ist nun noch eine Klage in der Hauptsache anhängig. Wann über diese entschieden wird, ist nach Aussage des Gerichts nicht absehbar. Nach Ansicht der Bundesrichter haben sowohl die Anwohner, die in Mietwohnungen im Bereich des Bauvorhabens leben, als auch die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz kein Klagerecht. Die Anwohner könnten sich zwar gegen den Verkehrslärm zur Wehr setzen, sie hätten aber nur Ansprüche auf verbesserten Lärmschutz. Der Naturschutzverband habe kein eigenes Klagerecht gegen ein Vorhaben, weil es vom Eisenbahn- Bundesamt nach Bundesrecht verwirklicht werde. Nach Angaben der Bauverwaltung kann das Bauen jetzt richtig losgehen. Bis heute sind einige Bäume gefällt worden. Noch in dieser oder der nächsten Woche werde der Hauptauftrag für den Bau erteilt. dpa

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