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Grünes Licht auf der „Westschiene“

■ Nach den Querelen: Landesmedienanstalten billigen Ufa-Verkauf an Jahr

Köln (epd) — Auf der „Westschiene“, dem geplanten privaten Fernsehprogramm, zeigen die Signale freie Fahrt. Die zuständigen Landesmedienanstalten aus Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland haben die strittige Beteiligung der Jahr-Gruppe an dem neuen Kölner Sender einstimmig gebilligt. Wie der Direktor der bremischen Medienanstalt, Wolfgang Schneider, auf Anfrage mitteilte, hat der „Länderausschuß“ der vier Medienanstalten auch den Sofortvollzug der Lizenzerteilung in Aussicht gestellt. Damit würde die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen diese Lizenzentscheidung zugunsten der „Westschiene“ im Mai aufgehoben.

Für die Direktoren der beteiligten Landesmedienanstalten besteht kein Zweifel, daß die Jahr-Gruppe mit der Übernahme der „Westschienen“- Anteile (24,9Prozent) der Bertelsmann-Tochter Ufa Film- und Fernsehen auch in alle Rechten und Pflichten bei diesem neuen Fernsehprojekt eingetreten sei und für die zu erwartenden Anlaufverluste des neuen TV-Senders aufkommen könne. Für die Vermutung, die Jahr- Gruppe halte die Anteile an diesem neuen Fernsehprogramm nur treuhänderisch für die Bertelsmann- Tochter Ufa, hätten sich keine Hinweise gefunden. Die Beteiligten hätten jede Nebenabsprache verbindlich in Abrede gestellt. Aufgrund des Vertrages könne die Ufa diese „Westschienen“-Anteile frühestens nach einem Jahr zurückkaufen.

Bertelsmann hatte die „Westschienen“-Beteiligung verkauft, um einer Klage gegen dieses Engagement den Boden zu entziehen. Nach Ansicht der Bertelsmann-Partner bei dem Privatsender RTLplus widerspricht die Ufa-Beteiligung an dem geplanten neuen Fernsehsender der Vereinbarung der RTLplus-Gesellschafter, sich ohne Zustimmung der Partner nicht an einem neuen, möglicherweise konkurrierenden TV-Programm zu beteiligen. Die übrigen RTLplus-Gesellschafter, CLT, 'WAZ‘, 'FAZ‘ und Burda, hatten deshalb im März in Hamburg eine Unterlassungsklage gegen die Ufa eingereicht. Hinter dem Verkauf der „Westschienen“-Anteile an die Jahr-Gruppe vermuten diese Unternehmen ein „Umgehungsgeschäft“. Nach Bertelsmann-Ansicht ist die Beteiligung zulässig, nach der angestrebten rechtlichen Klärung werde die Ufa die „Westschienen“-Anteile zurückerwerben.

Diesen Vermutungen sind die Landesmedienanstalten mit ihrer Entscheidung entgegengetreten. Die Lizensierungsbehörden stellten zugleich einen Sofortvollzug für die Satelliten-Lizenz der „Westschiene“ in Aussicht.

Damit würde die aufschiebende Wirkung einer Klage von den Mitbewerbern Tele5 und Kanal4 aufgehoben. Vor dieser für Mai in Aussicht genommenen Entscheidung sollen die klagenden Mitbewerber aber noch einmal gehört werden.

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