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Archiv-Artikel

Grüner Pfeil

Stopp für Abbieger

Von knö

Der Grüne Pfeil auf schwarzem Blechschild – eines der wenigen Erbstücke der DDR – erlaubt das Rechtsabbiegen trotz roter Ampel. Dabei muss der Autofahrer bei Rot zunächst an der Haltelinie anhalten wie bei einem Stopp-Schild. Wollen Fußgänger oder Radler die Straße überqueren, muss er stehen bleiben. Sind sie weg, kann er langsam zur Sichtlinie vorfahren und abbiegen, sofern von links kein Fahrzeug kommt. Der Grüne Pfeil zwingt aber nicht zum Abbiegen. Andere Autofahrer durch Hupe oder Lichthupe zum Abbiegen zu nötigen, ist verboten! knö