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Große Koalition für Mietbegrenzung

Die Berliner Fraktionen von SPD, AL und CDU wollen gemeinsam mit einer Bundesratsinitiative für eine „dauerhafte Begrenzung des Mietanstiegs“ in der Stadt sorgen (verlogenes pack. sezza). Ziel der Gesetzesinitiative sei es, in den nächsten zehn Jahren klare Grenzen für Mieterhöhungen zu ziehen, teilten die baupolitischen Sprecher der drei Fraktionen gestern mit. Der künftige Mietspiegel werde dann nicht nur für Altbauwohnungen, sondern auch für Neubauten gelten, bei denen die öffentliche Förderung ausläuft. Nach dem Antrag soll sich u.a. die „ortsübliche Vergleichsmiete“

-anders als bisher - aus allen Mietpreisvereinbarungen vergleichbarer Wohnungen errechnen. Beim Abschluß eines neuen Mietvertrages soll die vereinbarte Wohnungsmiete die „ortsübliche Vergleichsmiete“ um nicht mehr als fünf Prozent überschreiten. Diese Grenze soll auch für Staffelmietverträge gelten. Mieterhöhungen müssen nach dem geplanten Gesetz künftig „vorrangig“ mit dem Mietspiegel begründet werden. Bei laufenden Verträgen, so die Sprecher, dürfte die Miete im Jahr um nicht mehr als fünf Prozent steigen.

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