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Grenzenlos 0,5 Promille?

■ Kabinett verschiebt Entscheidung zu Grenzwert

Bonn (dpa) — Das Bundeskabinett hat am Mittwoch grundsätzlich positiv auf den Bundesratsvorstoß für eine bundeseinheitliche Promille- Regelung für Kraftfahrer reagiert, sich jedoch nicht auf den darin vorgesehenen strengeren 0,5-Promille-Grenzwert festgelegt. In der Regierungsstellungnahme wird eine weitere Prüfung im Zuge des bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens für notwendig erachtet.

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesrates soll eine bundeseinheitliche Grenze von 0,5 Promille Blutalkohol ab 1. Januar 1993 eingeführt werden. Gegenwärtig gibt es für die alte Bundesrepublik die 0,8-Promille-Regelung, während in Ostdeutschland noch das strikte Alkoholverbot am Steuer aus DDR-Zeiten bis Jahresende gilt. Gibt es bis dahin keine einheitliche Regelung, soll auch dort die 0,8-Promille-Grenze angewendet werden. Der Bundestag wird sich vor der Sommerpause mit dieser Vorlage in erster Lesung befassen.

Generell unterstrich das Kabinett die Notwendigkeit, die Zahl der alkoholbedingten Verkehrsunfälle zu verringern und zu einer gesamtdeutschen Lösung zu finden. Dies sei auch ein Beitrag zum weiteren Zusammenwachsen, hieß es. Begrüßt wurde die gleichfalls im Entwurf der Länder vorgesehene Einführung einer Atemalkohol- Analyse. Gegen die ursprünglich von Berlin eingebrachte Gesetzesinitiative hat insbesondere das CSU-regierte Bayern Widerstand geleistet und statt dessen für wirksamere Kontrollmaßnahmen plädiert. Verkehrsminister Krause (CDU) machte sich für einen einheitlichen und zugleich strengeren Grenzwert stark.

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