: Grenze DDR / Polen
■ Zu den Bestimmungen im Grenzverkehr zwischen der DDR und Polen / Freier Grenzverkehr 1980 eingestellt
Geschossen wird an der Oder– Neiße–Grenze nicht. Sie zu überschreiten ist dennoch nicht ganz einfach. DDR–Bürger, die privat nach Polen reisen wollen, müssen eine notariell beglaubigte Einladung vorweisen. Erst dann können sie eine Reisegenehmigung beantragen. Ähnlich schwierig ist es für Polen. Sie müssen eine von der Volkspolizei beglaubigte Einladung von einem DDR–Bürger vorweisen. Beschränkt ist der Touristenverkehr zusätzlich durch rigorose Devisenbestimmungen. Bedingt durch das Wirtschaftgefälle zwischen Polen und der DDR versuchen viele Polen immer wieder, Reisen in das westliche Nachbarland zu Einkäufen zu benutzen. Viele polnische Reisende beschweren sich bei der Rückkehr über lückenlose Kontrollen am DDR–Zoll. Bis Ende 1980 mußten die Touristen beider Seiten nur den Paß vorzuzeigen, um ins Nachbarland zu fahren. Nach den Streiks und der Gründung der Gewerkschaft Solidarität wurde der freie Grenzverkehr jedoch eingestellt und seither nicht wieder aufgenommen. Trotzdem gibt es einen großen Personenaustausch zwischen beiden Ländern, aber er läuft über organisierte Kanäle. So verbrachten in diesem Jahr 160.000 polnische Jugendliche ihre Ferien in Jugendlagern der DDR und 140.000 Jugendliche aus der DDR reisten in Ferienlager nach Polen. dpa
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