: Grauzonen bei Fluggastrechten
BERLIN dpa ■ Die ab heute in allen 25 EU-Ländern geltenden neuen Fluggastrechte gehen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen nicht weit genug. Es gebe noch Fragezeichen, sagte Vorstandsmitglied Edda Müller gestern. So werde der Praxis der pauschalen Überbuchungen mit der Verordnung zwar ein Riegel vorgeschoben, es fehle aber beispielsweise eine Obergrenze für die Frist zum Einchecken der Fluggäste. So könnten Fluggesellschaften ihre Kunden zwingen, zwei Stunden oder länger vor Abflug einzuchecken, um den Anspruch auf Beförderung oder Ausgleichzahlung nicht zu verlieren. Ähnlich vage sei das Gesetz etwa bei der Haftung bei unvorhersehbaren Ereignissen, die zu Verspätungen oder Annullierungen von Flügen führen können. Diese müssten genau definiert werden, damit die Fluglinien nicht jeden Streik als höhere Gewalt geltend machen könnten. Unterstützung bei der Einforderung der Rechte bieten die Verbraucherzentralen oder die Schlichtungsstelle Mobilität des Verkehrsclubs.