■ Justiz: Graf bleibt in Haft
Mannheim (dpa) – Der seit fünf Monaten in Untersuchungshaft sitzende Peter Graf muß zunächst im Gefängnis bleiben. Das Landgericht Mannheim wies gestern eine Haftbeschwerde der Graf-Anwälte zurück. Mit seinem Beschluß bestätigte das Landgericht eine Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim vom 18. Dezember, das die Fortdauer der Haft wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr angeordnet hatte. Dem Vater von Tennisspielerin Steffi Graf wird Steuerhinterziehung vorgeworfen.
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