: Gorleben: Baustopp gilt nur für einen Schacht
Hannover (ap) — Ein am Freitag verhängter Baustopp für das atomare Endlager im Gorlebener Salzstock gilt nur für einen der beiden Erkundungsschächte. Wie ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums am Abend in Hannover mitteilte, hat die Überprüfung der Rechtslage ergeben, daß die Genehmigung der früheren Landesregierung für Arbeiten am Schacht I noch gilt. Der von Grundstückseigentümern eingelegte Widerspruch gegen die Vertiefung beider Schächte habe deshalb nur die Arbeiten an Schacht II unterbrechen können. Im Ministerium werde geprüft, wie man auch die Bauarbeiten an Schacht I beenden könne. Wirtschaftsminister Peter Fischer hatte Ende September die Genehmigung zur Vertiefung von Schacht II erteilt und damit die erste große Koalitionskrise der rot-grünen Landesregierung ausgelöst.
Der SPD-Politiker hatte am vergangenen Donnerstag seine Entscheidung damit begründet, daß er von der Verwaltung unter Zeitdruck gesetzt worden sei. Peter Fischer hatte wegen der Kritik der Grünen eine Überprüfung seiner eigenen Entscheidung angekündigt.
Die niedersächsische Landesregierung hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung auf den Ausstieg aus der Kernenergie festgelegt. Ministerpräsident Gerhard Schröder hatte wiederholt erklärt, der Gorlebener Salzstock sei als atomares Endlager nicht geeignet.
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