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Archiv-Artikel

Glücksspielmarkt aufgerollt

WETTEN Europäischer Gerichtshof kippt Glücksspielmonopol in Deutschland, weil der Staat für seine Spiele wirbt, statt die Spielsucht zu bekämpfen

LUXEMBURG dapd | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Praxis des deutschen Sportwettenmonopols für unzulässig erklärt und verlangt von den Bundesländern eine umgehende Neuregelung. Das Monopol sei eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs in der EU und wäre nur gerechtfertigt, wenn es konsequent die Gefahren des Glücksspiels bekämpfte. Dies sei in Deutschland aber nicht der Fall, erklärte der EuGH. Der gestrige Urteilsspruch könnte die Neuordnung des milliardenschweren Glücksspielmarkts einleiten. Das Monopol sei ungerechtfertigt, denn „zum einen führen die Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren“; zum anderen ermuntere die Politik zu Kasino- und Automatenspielen, die ein höheres Suchtpotenzial als Sportwetten hätten. Diese Praxis dürfe nicht länger angewandt werden. Mehrere kleine Anbieter hatten gegen das Monopol der Sportwettenvermittlung geklagt. Vier deutsche Gerichte hatten sich daher mit der Frage an den EuGH gewandt, ob die deutsche Praxis mit europäischem Recht vereinbar sei. Dass die Kläger sofort als Anbieter zugelassen werden, ist nicht zu erwarten, das Urteil ist aber eine Vorentscheidung.

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