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Archiv-Artikel

Glos macht Druck bei Strompreis

Der Bundeswirtschaftsminister will die Preisgestaltung bei Strom und Gas stärker reglementieren. Unternehmen sollen sich künftig am günstigsten Anbieter orientieren

Kommunale Unternehmen befürchten, dass die Neuregelung ihre Existenz bedroht

FREIBURG taz ■ Bundeswirtschaftsminister Michael Glos will die Energiekonzerne zwingen, ihre Netzentgelte für Strom und Gas stärker zu senken. Der CSU-Politiker präsentierte am Donnerstag den Entwurf einer Verordnung, mit der die Festlegung der Entgelte für den Zugang zu den Strom- und Gasversorgungsnetzen neu geregelt werden soll.

Dabei schwenkt das Ministerium auf ein völlig neues System um, auf die sogenannte Anreizregulierung: Bisher wurden die Netzentgelte auf Basis der zugrunde liegenden Kosten durch die Bundesnetzagentur genehmigt. Künftig werden sich alle Netzbetreiber an den Kosten des billigsten Anbieters orientieren müssen. Ausgenommen sind nur kleine Unternehmen mit weniger als 20.000 angeschlossenen Kunden.

Das Gesetz soll 2009 in Kraft treten und den Energiekonzernen Erlös-Obergrenzen vorgeben, die sich unter anderem an der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt orientieren. Netzbetreiber, deren Kosten höher liegen als jene des billigsten Unternehmens, sollen acht Jahre Zeit bekommen, um die „ermittelten Ineffizienzen“ abzubauen. Zusätzlich soll für die gesamte Netzbranche eine „allgemeine Vorgabe zur Steigerung der Produktivität um jährlich 1,5 Prozent“ gelten.

Während Verbraucherverbände das begrüßen, stößt der Verordnungsentwurf beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) auf Kritik: „Das Wirtschaftsministerium legt die Hürde zu hoch“, sagte der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels. Die Vorgabe, innerhalb von nur acht Jahren das Niveau des effizientesten Netzbetreibers zu erreichen, sei nicht zu schaffen – zumal auch das billigste Unternehmen selbst um 1,5 Prozent jährlich billiger werden müsse. Der VKU schlägt vor, sich am durchschnittlichen Netzbetreiber zu orientieren und keine generelle Preisreduktion pro Jahr vorzusehen.

Nach den zum Teil drastischen Absenkungen der Netzentgelte für 2006 und 2007 sowie einer bevorstehenden zweiten Runde im Jahr 2008 gebe es kaum noch Spielräume für weitere Kostensenkungen innerhalb kurzer Zeit, moniert der VKU. Die Folgen seien unausweichlich: „Wenn der Netzbetrieb keine Erlöse mehr abwirft, fehlen auch die Mittel für Investitionen in den Unterhalt, die Erneuerung und den Ausbau der Netze.“ In letzter Konsequenz stehe die Existenz der kommunalen Netzbetreiber auf dem Spiel – und das könne „nicht im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs sein“.

Der Verordnungsentwurf soll nach Willen des Wirtschaftsministers nach der Ressortabstimmung durch das Bundeskabinett beschlossen werden; anschließend bedarf er der Zustimmung des Bundesrates.

BERNWARD JANZING

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