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■ GleichstellungNeue Wege nach oben

Kiel (dpa) – Im öffentlichen Dienst Schleswig-Holsteins soll künftig bei Beförderungen die Qualifikation der BewerberInnen mehr als ihre Dienstzeit oder ihr Lebensalter zählen. Dies sieht der Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes vor, den die Landesregierung am Dienstag beschloß. Das neue Gesetz, das die geltenden Frauen-Förderrichtlinien ablöst, soll das Leistungsprinzip stärken.

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