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Gleiche Rechte für alle DDR-Spione

■ Anwalt Croissant zieht vor die Menschenrechtskommission

Berlin (taz) – Rechtsanwalt Klaus Croissant hat bei der Europäischen Menschenrechtskommission Beschwerde gegen seine Verurteilung als Stasi-Spitzel erhoben. In einem vielbeachteten Verfahrten war der frühere RAF-Verteidiger 1993 vom Berliner Kammergericht wegen Agententätigkeit für die DDR zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.

Zum einen rügt Croissant die Unterscheidung zwischen „guten“ (in der DDR beheimateten), und „bösen“ (BügerInnen aus der alten Bundesrepublik) Spionen als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Zum anderen sieht Croissant mit seiner Verurteilung auch das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Der Anwalt hatte vor Gericht angegeben, nur öffentlich zugängliches Material an Kontaktpersonen in der DDR weitergegeben zu haben. Nachdem eine Revision gegen das Urteil verworfen worden war, hatte Croissant eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, die zurückgewiesen wurde. wg

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