■ Giftgasprozeß: Unbefangen
Darmstadt (dpa) – Der Darmstädter Prozeß um die Lieferung von Giftgasanlagen an den Irak wird auch ohne einen der beiden Gutachter fortgesetzt. Einen Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft wies die 13. Strafkammer als unbegründet zurück. Die Verhandlung könne sehr wohl ohne die ständige Anwesenheit des erkrankten, von der Anklage benannten Gutachters Werner Richarz weitergehen, da sich die Kammer seine spätere Vernehmung vorbehalten habe. In Darmstadt müssen sich acht Manager der Firmen Karl Kolb und Pilot Plant (Dreieich, Kreis Offenbach) sowie WET (Hamburg) verantworten, die laut Anklage in den achtziger Jahren Anlagen zur Giftgasproduktion in den Irak exportiert haben sollen.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen