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Gewissensfreiheit gefordert

Bremen (epd) - Für ein „freiheitliches Kriegsdienstverweigerungsrecht“ in einer gesamtdeutschen Verfassung hat sich die Bremer Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen eingesetzt. In einem siebenseitigen Brief an die Ausschüsse „Deutsche Einheit“ der Volkskammer und des Bundestages, der am Mittwoch (25. Juli) veröffentlicht wurde, setzt sich die Zentralstelle dafür ein, daß die Gewissensfreiheit nicht eingeschränkt und die für diesen Bereich „problematische Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ korrigiert wird. Gewissensfreiheit werde nur gewährleistet, wenn die Erklärung des Kriegsdienstverweigerers ohne Wenn und Aber geachtet werde. Ferner fordert die Zentralstelle die Übernahme der Zivildienst-Verordnung der DDR als gesamtdeutsches Recht. Sie werde auch von seiten der Kriegsdienstverweigerer als liberales Recht angesehen, das auf die Initiative der DDR-Opposition der 80er Jahre zurückgehe und den Bürgerwillen aufnehme. Erforderlich sei auch eine verwaltungsrechtliche Regelung für „die nach Berlin geflohenen Kriegsdienstverweigerer“. Danach sollten diejenigen von der Wehrpflicht freigestellt werden, die an einem noch zu bestimmenden Stichtag bereits in Berlin gelebt haben. Es könne nur eine Regelung in Frage kommen, die von der Wehrpflicht freistelle und Meldevergehen amnestiere.

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