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Gewinne den Kapitalisten

■ Neues Joint-venture-Gesetz gestattet den Transfer

Polens Regierung hat dem Parlament ein neues Gesetz über Auslandsinvestitionen vorgelegt, das zahlreiche Hemmnisse für ausländische Unternehmen beseitigt und insbesondere die Gründungsprozeduren für Joint-ventures von bürokratischem Ballast befreit. So müssen neugegründete Gemeinschaftsunternehmen künftig nur noch in Ausnahmefällen von der „Agentur für Auslandsinvestitionen“ genehmigt werden.

Ausländische Investoren dürfen in Zukunft 100 Prozent ihres Gewinnanteils ins Ausland transferieren. Bisher war dies nur in dem Maße möglich gewesen, in dem der Gewinn durch Exporte erwirtschaftet worden war. Der Binnengewinn dagegen konnte ab Anfang dieses Jahres nur zu 15 Prozent transferiert werden. Im Gegenzug entfällt dafür aber die für alle Joint- ventures geltende drei- bis sechsjährige Befreiung von der Gewinnsteuer. Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes bestehende Betriebe behalten diese Vergünstigung aber, weshalb in den letzten Monaten bereits zahlreiche Joint-ventures „auf Vorrat“ gegründet worden sind.

Falls das Parlament den Gesetzentwurf verabschiedet, womit in den nächsten Wochen zu rechnen ist, so werden dann erstmals ausländische Investitionen polnischen Privatbetrieben praktisch gleichgestellt. Für beide gibt es keine staatlichen Lohnbegrenzungen mehr, und beide zahlen die gleichen Steuern. kb

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