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Gewalt gegen Schwule

■ Regierung bestreitet jeglichen besonderen Schutzbedarf

Bonn (taz) - Die Gewalt gegen Schwule nimmt zu. Schwulenorganisationen registrieren in jüngster Zeit vielerorts eine Zunahme gezielt gegen Schwule gerichteter Gewalttaten. Dies war der Ausgangspunkt für die Grünen im Bundestag, eine große Anfrage an die Bonner Regierung zu richten, ob sie Erkenntnisse habe, die das bestätigen.

Die Bundesregierung verneinte dies mit der knappen Erklärung, „Delikte zum Nachteil homosexueller Männer“ würden weder speziell erfaßt oder ausgewertet noch zentral bearbeitet. Die Begründung: Straftaten gegen Homosexuelle seien keine eigenständigen Delikte. Daß sie über Tatumstände, Täterprofile und Tatmotive nichts weiß, räumt die Regierung zwar ein.

Mangelhaft mag sie die wissenschaftliche Forschung in diesem Bereich dennoch nicht finden - ebensowenig wie sie glaubt, kriminologische Erkenntnisse seien notwendig, um antischwule Gewalt zu bekämpfen.

Obwohl Kriminalwissenschaftler zu der Ansicht neigen, Schwule seien überdurchschnittlich häufig Opfer von Gewaltverbrechen wie Mord, Totschlag, Raub und Erpressung, sieht die Bundesregierung „keinen Bedarf für spezielle Maßnahmen, um einer unterstellten überdurchschnittlichen Gefährdung homosexueller Männer zu begegnen“.

„Völlige Untätigkeit“ wirft dann auch der Bundesverband Homosexualität der Bundesregierung vor. Er fordert kriminologische Untersuchungen zur antischwulen Gewalt, um diese wirksamer bekämpfen zu können. Notwendig sei außerdem, betreffende Akten der Polizei datenschutzrechtlich zu überprüfen und alle Homosexuellenkarteien zu vernichten.

Außerdem verlangt die Organisation ein Moratorium bei der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexualität und die ersatzlose Streichung des Paragraphen 175 StGB, der Schwule diskriminiert. Schließlich müsse das Thema Homosexualität Bestandteil jeder PolizistInnen- und JuristInnenausbildung werden.

Ferdos Forudastan

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