Gewässer-Privatisierung: Gescheiterte Seen-Petition
Die Onlinepetition, die sich unter anderem gegen den Verkauf des Mellensees richtet, hat noch kräftig zugelegt - doch die Quote wurde verfehlt. Der Initiator sammelt weiter.
Knapp 24 Stunden vor dem Fristende der Onlinepetition gegen die Privatisierung weiterer Gewässer hat sich einer der Unterzeichner besondere Mühe gemacht: Er erstellte ein Balkendiagramm, das die Zahl der Unterschriften von Mitte Juni bis zum 24. Juli zeigt.
Die Grafik veranschaulicht das Dilemma der Petition: Während in den ersten Wochen die Zahl der Unterschriften pro Tag so gering ist, dass in der Grafik eher Scheiben als Balken zu sehen sind, nimmt die Zahl in den letzten Tagen vor Schluss rasant zu. So gab es Mitte Juli gerade einmal rund 4.000 Unterzeichner - eine Woche später, zum Ablauf der Petition am vergangenen Freitag, stand der Zähler auf 28.612 Unterschriften.
Die Petition richtet sich gegen die Privatisierung von bislang öffentlichen Seen in den neuen Bundesländern. Allein in Brandenburg könnten 300 Seen mit über 3.000 Hektar Fläche betroffen sein - mit dabei der Mellensee bei Zossen. Grundlage für den Verkauf ist der Einigungsvertrag, der das Ende der DDR besiegelt. Hier ist auch festgehalten, dass - abhängig von der Nutzungsart - ein Teil der Gewässer an den Bund fällt und verkauft werden muss.
Derzeit stehen laut dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) der Schulzensee bei Fürstenberg und der Fahrländer See bei Potsdam zum Verkauf. "Offensichtlich werden immer nur ein bis zwei Seen gleichzeitig zum Verkauf angeboten werden. So bleibt der Kaufpreis hoch und der Protest gegen die Privatisierung regional begrenzt", vermutet Carsten Preuß vom BUND, der die Petition eingereicht hat.
Preuß will sich mit den knapp 30.000 Unterschriften nicht zufrieden geben. Bis Ende August will der Umweltverband Unterschriftenlisten bereitstellen und um Unterstützer werben - um das Anliegen der Petition weiter zu bekräftigen. Dass es nicht mehr Unterschriften wurden, könnte unter anderem auch an dem System liegen, über das die Onlinepetitionen unterzeichnet werden. So berichten zahlreiche Unterzeichnungswillige, dass es kurz vor Ablauf der Frist unter anderem im Forum des Petitionsbereichs zahlreiche Fehlermeldungen und Serverüberlastungen gegeben habe. Das hätte das Unterschreiben unmöglich gemacht. Grundsätzlich kann der Petitionsausschuss in solchen Fällen über eine Verlängerung entscheiden - wie zum Beispiel bei der Petition für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Damals verlängerte der Ausschuss die Zeichnungsfrist um eine Woche, wegen "technischer Schwierigkeiten".
Unabhängig von einer eventuellen Verlängerung der Zeichnungsfrist wird sich der Petitionsausschuss mit dem Anliegen befassen - allerdings ohne den Verfasser der Petition. Der wäre erst ab 50.000 Unterstützern hinzugeladen worden.
SVENJA BERGT
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