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Archiv-Artikel

Gesundheitskompromiss „verfassungswidrig“

Der Kompromiss zur Gesundheitsreform verstößt nach den Worten des Berliner Verfassungsgerichtspräsidenten Helge Sodan gegen die Verfassung. Sodan sagte der Thüringer Allgemeinen, er sei der Überzeugung, dass zentrale Punkte nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Dazu zähle der Basistarif, den die privaten Krankenversicherungen anbieten müssen, sowie die Beschränkung der beitragsfreien, teilweise steuerfinanzierten Versicherung auf die Kinder gesetzlich Versicherter. „Ich halte es in keiner Weise für verfassungsgemäß, dass die Kinder von Privatversicherten hier nicht berücksichtigt werden“, wurde Sodan, der auch Professor an der Freien Universität Berlin ist, zitiert. Er gehe fest davon aus, dass Privatversicherungen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, sollten die Eckpunkte Gesetz werden. AP