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Archiv-Artikel

Gesundbeterei

Umweltbehörde feilscht mit Ramsar-Sekretariat um Bewertung der Airbus-Werkserweiterung im Mühlenberger Loch. Ausgleich kritisiert

von GERNOT KNÖDLER

Zwischen der Umweltbehörde und dem Sekretariat der internationalen Ramsar-Konvention zum Schutz der Feuchtgebiete gibt es Meinungsunterschiede beim Thema Mühlenberger Loch. Knapp anderthalb Jahre, nachdem sich eine Delegation des Sekretariats, eine „Ramsar Advisory Mission (RAM)“, die Airbus-Werkserweiterung in der Elbbucht vor Ort hat erläutern lassen, liegt daher noch immer keine offizielle Bewertung des Projekts nach den Kriterien der Konvention vor. Für eine Veröffentlichung fehle die formelle Zustimmung der Bundesregierung, heißt es in einem neuen Dokument des Sekretariats.

Die Ramsar-Konvention wurde 1971 in der gleichnamigen iranischen Stadt unterzeichnet. Sie gilt als erstes globales Instrument des modernen Naturschutzes und soll die Unterzeichnerstaaten daran hindern, Naturschätze kurzfristigen politischen oder wirtschaftlichen Interessen zu opfern. Inzwischen sind 133 Staaten der Konvention beigetreten. Sie haben 1224 schützenswerte Feuchtgebiete angemeldet, 30 davon in Deutschland. Das Mühlenberger Loch steht seit 1992 unter dem Schutz der Ramsar-Konvention, weil regelmäßig ein hoher Prozentsatz aller Löffel- und Krickenten auf ihrem Vogelzug hier rastet.

Die Ramsar-Delegation besuchte Hamburg vom 24. bis 26. September 2001. Ihr Bericht wurde nach einer ersten Korrektur am 12. Juni 2002 der Bundesregierung übersandt, die ihn an den Hamburger Senat weiterreichte. Dessen Änderungswünsche gingen dem Ramsar-Sekretariat zu weit, so dass sich die deutsche Seite am 27. Dezember bemüßigt sah, ihre Position zu verdeutlichen.

Man habe „die Punkte, die nach Ansicht von Ramsar kritisch sind, noch einmal begründet“, sagt Volker Dumann, der Sprecher der Umweltbehörde. Aus Sicht des Ramsar-Sekretariats hat Deutschland das „dringende nationale Interesse“ an der Zuschüttung des Mühlenberger Lochs nicht plausibel gemacht. Zudem kritisierten die Hüter der Konvention die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. Bisher ist keine davon umgesetzt, obwohl das Mühlenberger Loch zum Fünftel zugeschüttet ist. Eine Ausgleichsmaßnahme in der Haseldorfer Marsch wurde gerichtlich gestoppt, weil sie ein anderes geschütztes Gebiet zerstören würde. „Daher könnten die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der RAM im Umgang mit dem Fall noch immer nützlich sein“, heißt es in dem Ramsar-Dokument.

Die Umweltbehörde warte jetzt darauf, dass das Ramsar-Sekretariat seine neueste Stellungnahme in den Bericht einarbeite, sagte Dumann. „Spätestens im Februar“ werde der abgestimmte Bericht voraussichtlich vorliegen.