Gestzentwurf zu "Bad Banks": Blechen bis in alle Ewigkeit
"Bad Banks" sollen die faulen Papiere der Banken übernehmen. Der Plan: die Aktionäre zahlen für die Schäden der Krise.
Die in der Finanzkrise gestrauchelten Banken sollen ihre Rettung selbst bezahlen. Das ist das große Ziel, das Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und die Regierungskoalition mit der Gründung von Bad Banks erreichen wollen.
Mit ihrem Gesetzentwurf, den das Kabinett am Mittwoch beschließen soll, geht die Regierung ein großes, ungelöstes Problem an: Wie kann man wertlose Wertpapiere, die einst hunderte Milliarden Euro gekostet haben, so entsorgen, dass die Institute nicht bankrottgehen und wieder Kredite an Wirtschaft und Bürger vergeben können?
Einer nicht bestätigten Liste der Bankenaufsicht Bafin zufolge addieren sich die problematischen Papiere in den Bilanzen deutscher Institute auf über 800 Milliarden Euro. "Giftig", zurzeit also mehr oder weniger wertlos, seien Papiere im früheren Wert von 200 bis 300 Milliarden Euro. Um diese loszuwerden, können die Institute künftig Bad Banks gründen. Das Modell funktioniert so: Das Institut, die "gute Bank", überträgt ihre faulen Papiere an eine eigene Bad Bank. Von dieser erhält das Institut Schuldtitel, die der staatliche Fonds für Finanzmarktstabilisierung (Soffin) garantiert. Der Sinn dieser Tauschaktion besteht darin, ausfallbedrohte Papiere durch sichere, staatlich garantierte Papiere zu ersetzen. Motto: Tausche schlechtes gegen gutes Kapital. Danach, so lautet die Hoffnung, wäre das Institut wieder vertrauenswürdig. Die Krise wäre unter Kontrolle.
Für seine Entlastung soll das Institut freilich zahlen. Zum einen eine Gebühr an den Soffin als Gegenleistung für die Garantie, zum anderen einen Ausgleichsbetrag an die Bad Bank. Dieser Ausgleich soll die Differenz zwischen dem Buchwert, mit dem die faulen Papiere in den Bankbilanzen stehen, und dem Erlös, den die "schlechte Bank" in den kommenden Jahren durch ihren Verkauf erzielen kann, abdecken. Man geht davon aus, dass die Bad Bank diese Papiere durchaus veräußern kann - allerdings nur weit unter ihrem ehemaligen Einkaufspreis.
Den Ausgleichsbetrag soll das Institut aus dem Geld finanzieren, das eigentlich als Ausschüttung für die Aktionäre bestimmt ist. Dadurch sinkt deren Gewinn wie auch der Shareholder-Value. Eine zeitliche Befristung dieses Verlustausgleichs schließt das Gesetz aus. Unter Umständen zahlen die Aktionäre für die Schäden der Krise also bis zum Ende ihrer Tage.
Auf diesem Wege will die große Koalition verhindern, dass die Allgemeinheit für die Eskapaden der Banken aufkommen müsste. Unter dem Punkt "finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte" steht in dem Gesetzentwurf schlicht: "keine". Funktioniert das Gesetz, könnte dieser Wunsch wahr werden. Möglicherweise bleibt die Formulierung aber Zweckoptimismus.
Denn völlige Sicherheit gibt es nicht. Denkbar ist beispielsweise, dass die Banken in den kommenden Jahren politischen Druck aufbauen, um ihre Lasten zu reduzieren. Argumente dafür gibt es genug. Schließlich läuft das Gesetz darauf hinaus, den Gewinn der Banken auf Jahre hinaus zu reduzieren - ein Nachteil in der internationalen Konkurrenz zu anderen Geldhäusern.
Und wer steht für Verluste gerade, wenn nicht die Banken selbst? Letztlich haftet der Sonderfonds für Finanzmarktstabilisierung, damit der Bund und auch die Steuerzahler.
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