: Gesetzesmarathon im Bundestag
Von erneuerbaren Energien über Sicherungsverwahrung bis Luftsicherheit hattendie Parlamentarier gestern über einen Haufen Gesetzesvorlagen abzustimmen
BERLIN ap/dpa ■ Den Bundestagsabgeordneten lag am Freitag ein breites Gesetzespotpourri zur Abstimmung vor. So billigte die Koalitionsmehrheit die Empfehlungen des Vermittlungsausschusses zur Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. Danach sind Netzbetreiber nicht verpflichtet, Strom aus Anlagen zu vergüten, die nicht mindestens 60 Prozent des Referenzertrags erreichen. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2012 auf 12,5 und bis 2020 auf 20 Prozent zu steigern.
Nach jahrelangem Streit auch innerhalb der rot-grünen Koalition verabschiedeten die Abgeordneten eine Strafgesetzergänzung: Danach sollen Strafgerichte Schwerverbrecher wie Vergewaltiger auch nachträglich in Sicherheitsverwahrung nehmen können. Daraus folgt, dass sie nach Haftverbüßung auf unabsehbare Zeit nicht auf freien Fuß kommen. Künftig kann die Sicherungsverwahrung auch dann verhängt werden, wenn sich ein Täter während der Haft als hochgefährlich erweist. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries appellierte an den unionsdominierten Bundesrat, das Inkrafttreten des Gesetzes nicht durch das Anrufen des Vermittlungsausschusses zu verzögern.
Die rot-grüne Mehrheit beschloss ferner ein neues Luftsicherheitsgesetz. In einem besonders heiklen Punkt geht es um Einsätze der Bundeswehr gegen ein von Terroristen entführtes Flugzeug bis hin zum Abschuss einer solchen Maschine. Weitere Neuregelungen betreffen Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden. SPD und Grüne hatten den Gesetzestext noch in letzter Minute so umformuliert, das Landesbehörden nicht mehr betroffen sind, damit das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf.
Ferner wurde das Umsatzsteuerprivileg Ost verlängert und diverse verwaltungstechnische Änderungen der Arzneimittelnovelle gebilligt. Der zu Jahresbeginn auf 1.308 gesenkte Steuerfreibetrag für Alleinerziehende soll auch dann gezahlt werden, wenn sie mit über 18-jährigen Kindern zusammenleben, die weiter Anspruch auf Kinderfreibeträge haben. Bereits Donnerstag brachte der Bundestag die Verkürzung des Zivildienstes auf den Weg Danach sollen Zivil- und Wehrdienstleistende gleichbehandelt werden.