Gesetzesinitiative in Thüringen: Kinder sind ein Grund zu feiern
Rot-Rot-Grün in Thüringen will den Weltkindertag zum Feiertag erklären. Der Thüringer Wirtschaftsverband hält das für unnötig.
Die Trennlinien von Arbeit und Freizeit würden immer mehr verschwimmen, begründet eine Mitteilung der Koalitionsfraktionen das Vorhaben. Viele Beschäftigte müssten sich auch nach Feierabend noch mit der Arbeit beschäftigen. „Der Feiertag ist ein Beitrag zur Steigerung der Kinder- und Familienfreundlichkeit und damit auch zur Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Thüringen“, heißt es in der Mitteilung. Er sei zugleich eine Aufforderung, Familienaspekte auch in Tarifverträgen und im Arbeitsalltag stärker zu berücksichtigen.
Im Ländervergleich habe Thüringen mit zehn gesetzlichen Feiertagen weniger als andere, führt Rot-Rot-Grün außerdem an. Die Linke hatte ursprünglich den in der DDR üblichen 1. Juni als Kinder-Feiertag favorisiert. Die traditionellen Feiern an diesem Tag und die Häufung der Feiertage im Juni aber legten schließlich den UNO-Weltkindertag nahe.
CDU verweigert sich nicht ganz
Die CDU lehnt einen zusätzlichen Feiertag zwar ab, verweigert sich aber nicht ganz. Der Parlamentarische Geschäftsführer Jörg Geibert schlug vor, die Steuereinnahmen dieses Tages zur gezielten Familienförderung zu verwenden. „Man könnte Unternehmen zum Beispiel die Kosten für die Urlaubstage erstatten, die sie Müttern oder Vätern zusätzlich gewähren“, regte Geibert an. Er rechnete außerdem vor, dass es mit dem neuen Feiertag nur 0,4 Prozent mehr arbeitsfreie Zeit im Jahr gebe und dass nur in einem Viertel der Thüringer Haushalte minderjährige Kinder lebten.
Der Verband der Wirtschaft Thüringens hält einen 63. arbeitsfreien Tag im Jahr für „unnötig“: Die Wochenenden würden zur Pflege der Eltern-Kinder-Beziehung genügen. Der Dachverband hat einen Wertschöpfungsverlust von 72 Millionen Euro errechnet. Die Kompensation des um 0,5 Prozent erhöhten Pflegeversicherungsbeitrages durch die Aufhebung des Buß- und Bettages würde damit wieder aufgehoben. Auch Arbeitnehmer müssten also mit einer Beitragserhöhung rechnen. Zudem erschwere ein weiterer Feiertag, der von Regelungen anderer Bundesländer abweicht, die von der Wirtschaft angestrebte Harmonisierung.
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