Gesetzentwurf zur „Herdprämie“: Mit Mutti, Vati oder Omi allein zu Haus
Der Gesetzentwurf für die umstrittene „Herdprämie“ ist fertig: Ab Januar 2013 bekommen Eltern jeden Monat 100 Euro, wenn sie ihre Kinder nicht in eine Kita bringen.
BERLIN taz | Nach monatelangem Tauziehen ist der Gesetzentwurf für ein Betreuungsgeld fertig. Das Papier aus dem Haus von Familienministerin Kristina Schröder (CDU), das der taz vorliegt, soll beim Koalitionsgipfel am kommenden Montag zwar noch einmal debattiert werden. Aber das Gesetz gilt als so gut wie verabschiedet. Am 6. Juni soll der Entwurf dem Kabinett vorgelegt, am 14. Juni in 1. Lesung und am 29. Juni in 2. und 3. Lesung besprochen und beschlossen werden.
Für das Betreuungsgeld soll das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 5. Dezember 2006 um den Passus „Betreuungsgeld“ ergänzt werden. Danach gestaltet sich die neue Leistung wie folgt:
Grundvoraussetzung für den Erhalt des Betreuungsgeldes ist eine private Betreuung der Kinder unter drei Jahren. Berechtigte sind demnach alle Mütter und Väter, die ihre Töchter und Söhne nicht in eine staatliche geförderte Krippe oder Kita bringen. Sie bekommen das Geld also auch dann, wenn sie arbeiten gehen und beispielsweise eine Kinderfrau beschäftigen oder die Großeltern die Betreuung übernehmen. Auch während der Eingewöhnungszeit des Kindes in eine Kita wird die Summe gezahlt, höchstens acht Wochen. In der Regel dauert diese Phase, bei der die Betreuungsperson teilweise dabei ist, zwei bis vier Wochen.
Das Betreuungsgeld gibt es ab 1. Januar 2013, zunächst monatlich 100 Euro für einjährige Kinder. Ab 2014 sind es 150 Euro und dann auch für zweijährige Kinder. Die Bezugsdauer beträgt für jedes Kind höchstens 24 Lebensmonate. Das Betreuungsgeld wird nach der Elternzeit gezahlt, in der Mütter und Väter das einkommensabhänige Elterngeld erhalten.
Hartz-IV-EmpfängerInnen beziehen zwar auch Betreuungsgeld. Aber die Summe wird auf die staatliche Sozialleistung angerechnet und damit vom Regelsatz sofort wieder abgezogen. Damit gehen Hartz-EmpfängerInnen beim Betreuungsgeld wie beim Elterngeld leer aus.
Kein bürokratischer Mehraufwand
Das Betreuungsgeld kostet 2013 rund 400 Millionen Euro, ab 2014 sollen es jährlich 1,2 Milliarden sein. Ein bürokratischer Mehraufwand soll nicht entstehen. Den haben nur die Eltern, die Betreuungsgeld beantragen.
Das Betreuungsgeld gilt unabhängig vom Kita-Ausbau. Das hat Kanzlerin Angela Merkel immer wieder betont. Ab 2013 hat jedes Kind unter drei Jahren ein Recht auf einen Kitaplatz. Aber noch fehlen bundesweit zwischen 130.000 und 200.000 Plätze; Kommunen fürchten Klagen von Eltern, die keinen Platz bekommen.
An diesem Mittwoch will Familienministerin Schröder im Kabinett ein Zehn-Punkte-Programm mit pädagogischen und technischen Maßnahmen vorlegen, mit denen der Ausbau von Kindertagesstätten beschleunigt werden soll. KritikerInnen wie Manuela Schwesig (SPD), Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern, bezeichnen Schröders Idee als Schritt hin zu „Billigkrippen“.
Auch wenn das Betreuungsgeld als beschlossen gilt, könnte es auf dem Koalitionsgipfel am 4. Juni noch einmal für Diskussionsstoff sorgen. Die FDP, Gegnerin der „Herdprämie“, könnte versuchen, die neue Erziehungsleistung gegen die von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) vorgeschlagene PKW-Maut zu verhandeln. Die Liberalen sind strikt gegen höhere Abgaben für AutofahrerInnen.
Mehr Befürwörter als Kritiker in der CDU
FDP-Generalsekretär Patrick Döring sagte Medienberichten zufolge, seine Partei zeige sich bei der Maut gesprächsbereit, wenn das Betreuungsgeld nicht komme. Darauf wird sich die Union nicht einlassen. Zudem gilt die Zahl der BetreuungsgeldbefürworterIn-nen innerhalb der CDU inzwischen größer als die der KritikerInnen.
Ebenso unwahrscheinlich ist, dass das Betreuungsgeld in den Bundesrat verwiesen wird und dort scheitert. Darauf hatten GegnerInnen gehofft, als Ministerin Schröder kürzlich die Idee hatte, das Betreuungsgeld nur an Eltern auszuzahlen, die ihre Kinder zu den Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt bringen. Ein solcher Passus im Gesetz wäre im Bundesrat zustimmungspflichtig. Im Gesetzentwurf steht der Passus nicht.
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