Gesetzentwurf erschwert Klagen gegen Kitas: Lärm ist nicht gleich Lärm
Der Beschluss des Bundeskabinetts, Lärm-Klagen gegen Kitas zu erschweren, sorgt im Norden für gemischte Reaktionen. In Hamburg etwa wird ein neues Gesetz zahlreiche Fälle nicht lösen können.
HAMBURG taz | Aygül Özkan ist erleichtert. Sie begrüße "die klare Regelung des Bundeskabinetts, die endlich die Rechtslage klärt und es erschwert, dass vor Ort gegen Kitaneubauten geklagt werden kann", sagt die niedersächsische CDU-Sozialministerin mit Blick auf den Beschluss der Bundesregierung, Klagen gegen Kinderlärm zukünftig einen Riegel vorzuschieben.
Das Berliner Kabinett hatte am Mittwoch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes abgesegnet. Dieses setzt bisher den Krach, der etwa vom Straßenverkehr, von Baustellen oder Gewerbebetrieben ausgeht, mit der Geräuschkulisse gleich, die Kinder erzeugen.
In Zukunft sollen "Geräuscheinwirkungen" von Spielplätzen oder Kindertageseinrichtungen "im Regelfall" nicht mehr als "schädliche Umwelteinwirkung" klassifiziert, werden können - und entsprechende Einrichtungen nicht mehr beklagt.
Nach der Baunutzungsordnung des Bundes sind Kindertagesstätten "in reinen Wohngebieten nicht zulässig und können allenfalls im Wege einer Befreiung im Einzelfall zugelassen werden".
Als "grundsätzlich verträglich" stufte ein Gesetz Kinderlärm auch in Wohngebieten ein, das der Hamburger Senat im vergangenen Jahr verabschiedete. Da das Bundesimmissionsschutzgesetz in Sachen Lärm aber keinen Unterschied macht zwischen Kindern und Kreissägen, blieb das Landesgesetz weitgehend wirkungslos.
"Die Rücksichtnahme auf Familien und Kinder ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Zukunft unserer Gesellschaft", sagt Özkan. Schließlich sei Kinderlärm "Zukunftsmusik".
Dabei gab es in Niedersachsen nach Angaben von Özkans Sprecherin Heinke Traeger bislang kaum Probleme mit klagefreudigen Anwohnern: Ihr sei "kein einziger Fall" bekannt, so Traeger, in dem "Nachbarn wegen der Lärmbelastung gegen eine Kita prozessiert haben". Hintergrund für die Gesetzesänderung seien vielmehr "vor allem die Klagen in Hamburg" gewesen.
Dort sind solche Gerichtsverfahren seit Jahren ein Thema. 2005 sorgten erstmals Anwohnerproteste gegen die Kita "Marienkäfer" im Stadtteil Marienthal bundesweit für Schlagzeilen.
Nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung musste die Kita umziehen - und wurde nach erneuten Protesten am neuen Standort mit einer 60 Meter langen Lärmschutzwand von der Nachbarschaft abgeschottet.
Ein Präzedenzfall, der weitere Verfahren nach sich zog: Zurzeit ist in Hamburg rund ein Dutzend Nachbarschaftsklagen gegen Kitas anhängig.
Den davon betroffenen Einrichtungen wird die Gesetzesnovelle, die erst noch vom Bundestag beschlossen und von den Ländern umgesetzt werden muss, vermutlich wenig bringen.
Leila Moysich vom Hamburger Jugendhilfe-Träger Sternipark: "Wir begrüßen den Kabinettsbeschluss zwar, aber wir brauchen viel dringender etwas ganz anderes: Eine Änderung der Baunutzungsverordnung."
Sternipark sieht sich derzeit Klagen gegen fünf seiner bestehenden oder geplanten Kindertagesstätten ausgesetzt.
Die derzeit gültige Verordnung erlaubt in so genannten "reinen Wohngebieten" Kitas nur mit einer Sondergenehmigung - welche die zuständigen Behörden aber oft nicht erteilen, weil sie Proteste seitens der Anwohner fürchten.
Bei den fünf Sternipark-Verfahren, die derzeit vor dem Hamburger Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht anhängig sind, geht es Moysich zufolge denn auch in erster Linie um das Wohngebiete-Verbot, nicht um den Lärmschutz.
Man brauche "Kitas aber gerade da, wo Familien wohnen", sagt Moysich. Eine für 60 Kinder geplante Einrichtung im gutbürgerlichen Hamburg-Othmarschen dürfen derzeit nur 22 Kinder besuchen.
Eine weitere, im benachbarten Groß-Flottbek, hat bis heute die behördliche Ausnahmegenehmigung nicht erhalten.
In diesem Fall hatten Anwohner in einem anonymen Flugblatt erbitterten Widerstand angekündigt. Sie wollten die Kita statt in ihrem Villenviertel lieber auf einer Gewerbefläche neben einem Lidl-Markt untergebracht sehen.
Für 2012 hat Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) eine Gesetzesänderung angekündigt, die Kitas auch in reinen Wohngebieten erlauben soll.
"Erst damit hätten wir eine eindeutige Rechtslage", sagt Sternipark-Sprecherin Leila Moysich. Für etliche Kitas, deren Existenz heute bereits auf dem juristischen Prüfstand stehen, dürfte es dann schon zu spät sein.
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