: Gesetz zur Einkesselung?
Hamburg (dpa) - Hamburgs Innensenator Alfons Pawelczyk (SPD) will an der Einkesselung von Demonstranten und Absonderung von Militanten und Chaoten bei Veranstaltungen als mögliche Polizeimaßnahme auf jeden Fall festhalten. Notfalls will er dazu das Versammlungsgesetz durch Initiative Hamburgs in Bonn ändern lassen. Wie Pawelczyk am Sonntag vor Journalisten sagte, stehe dies nicht im Konflikt mit der Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts zum „Hamburger Kessel“, der umstrittenen stundenlangen Einschließung von mehreren hundert Atomkraftgegnern am 8. Juni auf Hamburgs Heiligengeistfeld. Das Verwaltungsgericht hatte die Einkesselung als rechtswidrig bezeichnet. Pawelczyk geht davon aus, daß auch die ausführliche schriftliche Begründung der Verwaltungsgerichtsentscheidung - noch liegt nur die mündliche Begründung vor - die grundsätzliche Zulässigkeit einer Einschließung von Demonstranten zum Zwecke der Gefahrenabwehr aufrechterhalten wird, möglicherweise unter Einschränkungen. Hinsichtlich der Auseinandersetzungen um die Räumung der noch bis Jahresende von der Stadt vermieteten Wohnungen in der St. Pauli Hafenstraße kündigte Pawelczyk weitere Polizeieinsätze an. Eine Verlängerung des alternativen Wohnprojekts dort werde es nicht geben, betonte der Innensenator, weil es auf der ganzen Linie gescheitert sei.
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