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Gesetz zu SpätabtreibungenBundestag billigt Verschärfung

Parteienübergreifend hat der Bundestag eine Pflichtberatung nach der Diagnose einer Behinderung des Kindes beschlossen. Bis zum Eingriff müssen drei Tage verstreichen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel stimmte für die Singhammer-Lösung, die sich schließlich durchgesetzt hat. Bild: dpa

BERLIN taz | Nach jahrelangen Diskussionen hat der Bundestag am Mittwochabend die Regelungen für eine Spätabtreibung verschärft. Künftig müssen drei Tage zwischen der Diagnose über eine Schädigung des Fötus und einer Abtreibung liegen.

Zudem muss der Arzt, der die Diagnose einer Behinderung des Kindes gestellt hat, eine Beratung anbieten. Tut er dies nicht, droht ihm ein Bußgeld von 5.000 Euro. Die Schwangere kann sein Angebot freiwillig in Anspruch nehmen. Eine statistische Erhebung der Fälle wurde jedoch im Parlament abgelehnt.

Kern der umstrittenen Gesetzentwürfe war die Beratung von Schwangeren, bei denen nach der 12. Woche eine Schädigung des Fötus festgestellt wird. ÄrztInnen können dann eine "medizinische Indikation" zur Abtreibung erstellen - wenn die Schwangerschaft die seelische oder körperliche Gesundheit der Frau beeinträchtigt. Es geht dabei auch um Spätabtreibungen ab der 23. Woche, wenn Föten als lebensfähig gelten.

Im Parlament setzte sich der Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Johannes Singhammer (CSU), Kerstin Griese (SPD) und Ina Lenke (FDP) durch. 326 Abgeordnete stimmten für diesen Antrag. Keine Mehrheit fand sich für den konkurrierenden Entwurf einer Gruppe um Christel Humme (SPD), der eine vorgeschriebene Bedenkzeit und die Beratungspflicht des Arztes mit Bußgeldandrohung ablehnte. Die Fraktionsmitglieder stimmten über die Parteigrenzen hinweg ab. Die Linksfraktion lehnte beide Anträge ab.

Johannes Singhammer (CSU) betonte, er habe sich vor einem Jahr nicht vorstellen können, dass man über Parteigrenzen und festgefahrene Positionen hinweg zusammenfinden werde. Er würdigte die "emotionale, aber stets ernsthafte Debatte" im Vorfeld der Bundestagsentscheidung. Kerstin Griese (SPD) sagte nach der Abstimmung: "Damit haben wir eine bessere psychosoziale Hilfe für die betroffenen Frauen gesetzlich garantiert."

Christel Humme (SPD), deren Antrag keine Mehrheit erhielt, erklärte, eine starre Bedenkzeit setze die betroffenen Frauen zusätzlich unter Druck und könne "grausam" sein. Bußgeldandrohungen bei unterlassener Beratung untergrüben das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und und Ärzten.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung begrüßte die Entscheidung. Ihr Vorsitzender Robert Antretter sagte, nun gebe es eine "wirkliche Hilfe für schwangere Frauen, die ja meist völlig unvorbereitet mit der Diagnose konfrontiert werden, dass sie ein behindertes Kind erwarten." Auch der Caritas-Verband lobte die geplante Gesetzesänderung, die zum "Schutz des ungeborenen Lebens als absolut schützenswertes Gut" beitrage.

Pro Familia hingegen kritisierte die Entscheidung des Parlaments. Ulla Ellerstorfer, die stellvertretende Vorsitzende des Verbands, zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung. "Wirkliche Hilfen für Frauen, die vor einer solchen Entscheidung stehen, beinhaltet das Gesetz nicht - wer anderes sagt, betreibt Schaumschlägerei." Jede Frau werde nun drei Tage lang Angst haben, ob ein Arzt die Indikation für eine Abtreibung ausstelle. Auch der Arzt werde sich reiflich überlegen, ob er das Risiko eingeht, eine Indikation zu stellen - wenn nun unter Umständen Bußgelder drohen, so Ellerstorfer. Auch der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) hatte zuletzt gewarnt, mit einer Verschärfung würden mehr Frauen aus Deutschland zum Schwangerschaftsabbruch ins Ausland ausweichen.

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34 Kommentare

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  • P
    peter

    Ich finde es mehr als unredlich, wie beim Thema Spätabtreibung wieder einmal Ethik und (Frauen)politik vermischt werden; und allen, die hier erhitzt über eine dreitägige Nachdenkzeit debattieren, möchte ich empfehlen, einmal einer Spätabtreibung beizuwohnen; denn wer a sagt, muß auch das b kennen.

    Schweine werden vor der Schlachtung betäubt; das Leben eines Kindes aber ist scheinbar in bestimmten Fällen weit weniger werter als das eines Schweines - es ist lebensunwert - Moment mal - hatten wir das nicht schon Mal???

  • R
    Rosemi

    Also, ich frage mich ja schon, wie einen eine solche Diagnose "unvorbereitet" treffen kann - wissen die Frauen nicht, wozu die Untersuchungen gemacht werden? Und wie schafft frau es, schwanger zu werden und von vorneherein den Gedanken ausblenden, dass etwas nicht so verlaufen könnte, wie sie es sich vorstellt? Und sich nicht entsprechende Gedanken darüber zu machen, wie sie damit umgehen sollte? Klar, bei der tatsächlichen Diagnose kann alles wieder ganz anders aussehen - aber man sollte ja schon in Betracht ziehen, dass es Frauen gibt, die sich ihrer Sache sicher sind, weil sie - wie das selbstverständlich sein sollte - schon vorher darüber nachgedacht haben. Und für diese bedeuten die drei Tage Wartezeit sicher eine enorme Belastung und Demütigung ("du glaubst, du weisst, was du willst? Na, warte erst mal drei Tage, und dann sehen wir weiter..."). Stellt Euch mal vor, die Frauen/Paare, die sich entschliessen, den Fötus auszutragen, müssten auch drei Tage warten, bis ihre Entscheidung akzeptiert wird!

  • T
    Tabberta

    218 Strafgesetzbuch. Schwangerschaftsabbruch ist im Grundsatz für die Schwangere mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht, wenn nicht die Voraussetzungen des 218 a (Beratungsschein etc.) vorliegen. Nur mal so zur Systematik. Die §§ 211 ff. regeln MORD und TOTSCHLAG, dann folgen die 223 ff. (Körperverletzung). Eigentlich passt doch noch gut ein Verhütungsverbot dazwischen.

  • H
    hanne

    he! zur debatte steht hier nicht das recht auf abtreibung, sondern die frage, unter welchen umständen man eine auslese betreiben darf!

  • M
    Martin

    Hallo Tabberta,

    alle Informationen richtig lesen, erfassen und ein wenig darüber nachdenken würde ziemlich viel dazu beitragen solch unnütze Polemik zu vermeiden. Genau das ist es auch, was der Gesetzgeber hier vorsieht: Nicht sofort aus dem Bauch heraus entscheiden, sondern sich 3 Tage die Zeit nehmen, um darüber nachzudenken, ob ein behindertes Kind wirklich das Ende der Welt (d.h. unzumutbar) ist oder nur nicht gewollt wird, weil es Arbeit macht, unnütz und lästig ist und nicht in unsere so toll durchorganisierte nutzen- und effizienzorientierte Welt passt.

    Das Bußgeld wird hier übrigens nur dem Arzt angedroht, der nicht beraten will, nicht der Frau. Für die Frau ist diese Beratung noch nicht einmal verpflichtend und die Entscheidung fällen kann sie auch nach wie vor selbst. Niemand nimmt hier also einer Frau das Recht auf Selbstbestimmung und weibliche Würde. Es soll vielmehr die Würde eines werdenden menschlichen Lebens geschützt werden, das noch nicht selbst entscheiden und sich nicht wehren kann. Ein wenig Beratung und drei Tage Zeit zur Entscheidungsfindung finde ich da sehr wohl zumutbar. Immerhin geht es hier um die Abwägung des Selbstbestimmungsrechts der Frau gegenüber dem Recht auf Leben eines ungeborenen Menschen zu einem späten Zeitpunkt in der Schwangerschaft und allein aufgrund der Diagnose Behinderung!

  • SS
    susi sauer

    Die einzige Partei die nach diesem massiven Terroranschlag auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau für eine FeministIn wählbar bleibt ist die Linke! Alle anderen sind chauvinistisches Pack, bzhw. deren nützliche IdiotInnen.

  • T
    Tiffi

    vom STGB §218ff.

  • O
    ole

    Oh je, ich konnte mir auch nicht vorstellen, daß über Parteigrenzen hinweg eine Mehrheit zu erzielen ist. Schade. Wiedereinmal habe ich mich getäuscht. Mittlerweile ist das ja schon fast ein Dauerzustand in diesem Lande mit dieser Koalition.

    Bei Herrn Singhammer kann nur noch eine Hormonsubstitution helfen, wenn überhaupt.

  • T
    Tabberta

    Lieber Herr Singhammer, bei den Banken hat der Gesetzgeber ja keinen Erfolg aber die Gebärmutter sollte doch endlich wieder komplett verstaatlicht werden. Die Chancen stehen gut für Männer der Tat wie Sie. Es ist ja auch alles so schön geregelt: Kindesunterhalt, gut bezahlte Jobs, Kitaplätze...vielen Dank, dass Sie uns deutschen Hausfrauen und werdenden Muttis unter Bußgeldandrohung das geben, was uns zu unserem Glück noch fehlt: Selbstbestimmung und weibliche Würde.

  • B
    bla

    Im Artikel steht etwas von einem Paragraph 218. Aber von welchem Gesetzbuch?

  • J
    jakob

    also bei normalen abtreibungen kann man ja streiten aber spätabtreibungen..das ist ja VÖLLIG krank!!!!....wenn das baby im mutterleib ist kann man es abtreiben wäre es ausserhalb im gleichen zustand würde man ins gefängnis kommen wenn man es umbringt...das baby hat ja schon schmerzempfinden auch ein behindertes..sorry das ist völlig abartig...und den wert des lebens über die körperliche gesundheit zu definieren erinnert wohl an den adolf aus braunau...der war die beste bestätigung dass es nicht auf körperliche gesundheit (laufen konnte er ja..) sondern auf geistige seelische gesundheit ankommt...klar eine schwierige situation aber LEUTE bitte DAS geht nicht!!!...ich kann der spd viel abgewinnen aber nicht in dem fall...

  • H
    Helena

    Selbst WENN man es so sehen möchte, dass dieses Gesetz dazu gedacht ist, das Leben behinderter Kinder zu erhalten, ist die Androhung von Bussgeld ja wohl nicht anderes als eine Maßnahme Druck auszuüben. Lassen Sie es mich mal so sagen. Frauen, die nicht schwanger bleiben wollen, werden dieses Leben auch nicht austragen. Der Staat entscheidet nur über die Rahmenbedingungen, unter denen dies geschieht. Schlimm genug dass das Recht auf einen selbstbestimmten Körper für Frauen in Deutschland immer wieder aufgegriffen und verändert wird. An einem Tag kämpfen wir für ein Recht auf Abtreibung, heute kommt eine weitere Frist, eine Hürde die man umschiffen muss, Strafdrohung usw, Medienrummel plus Kriminalisierung und nächste Woche müssen wir wieder darum kämpfen überhaupt abtreiben zu dürfen. Damit muss endlich Schluss sein!

     

    Vielleicht sollte man sich mal um dringendere Probleme kümmern, die Wertvorstellungen unseres Gesetzbuches (und unseres Landes allgemein) zB, in dem man für einen Mord vergleichbare Strafmaße bekommt wie für schwerwiegenden Betrug mit hohen Geldsummen und Vergewaltigung ein niedrigeres Strafmaß haben kann (oder eine Bewährungsstrafe!! Dass das überhaupt in Erwägung gezogen wird!) als das Dealen mit Musikdateien in großem Stile.

     

    Merke: wo es um Geld geht, wird gründlich gestraft, und wo mit Geld gestraft wird, ist es ein Thema dass die Gemüter erhitzt. Vielleicht wird es unsere lieben Pro-Life-Freunde ja beruhigen, zu wissen dass werdende Mütter, oft verzweifelte Frauen - finanziell ruiniert werden wenn sie sich nicht in diesem abgesteckten Habitus bewegen. Und Ärtze eingeschüchtert werden, aber das nur so nebenbei. Ist ja alles nur ein Kollateralschaden an der weiblichen Freiheit (oder der Freiheit der Väter, nicht wahr...)

     

    Die Rechtsgesinnten die solche Gesetztesentwürfe billigen, müssen sich um ihre Frauen ja keine Sorge machen, die bekommen ihre Kinder ja so (oder eben nicht) wie sie (ihre gestrengen Ehegatten, konservativen Verwandten, anständigen Nachbarn, die äugelnde Gemeinde) es wollen.

  • P
    peter

    Ich finde es mehr als unredlich, wie beim Thema Spätabtreibung wieder einmal Ethik und (Frauen)politik vermischt werden; und allen, die hier erhitzt über eine dreitägige Nachdenkzeit debattieren, möchte ich empfehlen, einmal einer Spätabtreibung beizuwohnen; denn wer a sagt, muß auch das b kennen.

    Schweine werden vor der Schlachtung betäubt; das Leben eines Kindes aber ist scheinbar in bestimmten Fällen weit weniger werter als das eines Schweines - es ist lebensunwert - Moment mal - hatten wir das nicht schon Mal???

  • R
    Rosemi

    Also, ich frage mich ja schon, wie einen eine solche Diagnose "unvorbereitet" treffen kann - wissen die Frauen nicht, wozu die Untersuchungen gemacht werden? Und wie schafft frau es, schwanger zu werden und von vorneherein den Gedanken ausblenden, dass etwas nicht so verlaufen könnte, wie sie es sich vorstellt? Und sich nicht entsprechende Gedanken darüber zu machen, wie sie damit umgehen sollte? Klar, bei der tatsächlichen Diagnose kann alles wieder ganz anders aussehen - aber man sollte ja schon in Betracht ziehen, dass es Frauen gibt, die sich ihrer Sache sicher sind, weil sie - wie das selbstverständlich sein sollte - schon vorher darüber nachgedacht haben. Und für diese bedeuten die drei Tage Wartezeit sicher eine enorme Belastung und Demütigung ("du glaubst, du weisst, was du willst? Na, warte erst mal drei Tage, und dann sehen wir weiter..."). Stellt Euch mal vor, die Frauen/Paare, die sich entschliessen, den Fötus auszutragen, müssten auch drei Tage warten, bis ihre Entscheidung akzeptiert wird!

  • T
    Tabberta

    218 Strafgesetzbuch. Schwangerschaftsabbruch ist im Grundsatz für die Schwangere mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht, wenn nicht die Voraussetzungen des 218 a (Beratungsschein etc.) vorliegen. Nur mal so zur Systematik. Die §§ 211 ff. regeln MORD und TOTSCHLAG, dann folgen die 223 ff. (Körperverletzung). Eigentlich passt doch noch gut ein Verhütungsverbot dazwischen.

  • H
    hanne

    he! zur debatte steht hier nicht das recht auf abtreibung, sondern die frage, unter welchen umständen man eine auslese betreiben darf!

  • M
    Martin

    Hallo Tabberta,

    alle Informationen richtig lesen, erfassen und ein wenig darüber nachdenken würde ziemlich viel dazu beitragen solch unnütze Polemik zu vermeiden. Genau das ist es auch, was der Gesetzgeber hier vorsieht: Nicht sofort aus dem Bauch heraus entscheiden, sondern sich 3 Tage die Zeit nehmen, um darüber nachzudenken, ob ein behindertes Kind wirklich das Ende der Welt (d.h. unzumutbar) ist oder nur nicht gewollt wird, weil es Arbeit macht, unnütz und lästig ist und nicht in unsere so toll durchorganisierte nutzen- und effizienzorientierte Welt passt.

    Das Bußgeld wird hier übrigens nur dem Arzt angedroht, der nicht beraten will, nicht der Frau. Für die Frau ist diese Beratung noch nicht einmal verpflichtend und die Entscheidung fällen kann sie auch nach wie vor selbst. Niemand nimmt hier also einer Frau das Recht auf Selbstbestimmung und weibliche Würde. Es soll vielmehr die Würde eines werdenden menschlichen Lebens geschützt werden, das noch nicht selbst entscheiden und sich nicht wehren kann. Ein wenig Beratung und drei Tage Zeit zur Entscheidungsfindung finde ich da sehr wohl zumutbar. Immerhin geht es hier um die Abwägung des Selbstbestimmungsrechts der Frau gegenüber dem Recht auf Leben eines ungeborenen Menschen zu einem späten Zeitpunkt in der Schwangerschaft und allein aufgrund der Diagnose Behinderung!

  • SS
    susi sauer

    Die einzige Partei die nach diesem massiven Terroranschlag auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau für eine FeministIn wählbar bleibt ist die Linke! Alle anderen sind chauvinistisches Pack, bzhw. deren nützliche IdiotInnen.

  • T
    Tiffi

    vom STGB §218ff.

  • O
    ole

    Oh je, ich konnte mir auch nicht vorstellen, daß über Parteigrenzen hinweg eine Mehrheit zu erzielen ist. Schade. Wiedereinmal habe ich mich getäuscht. Mittlerweile ist das ja schon fast ein Dauerzustand in diesem Lande mit dieser Koalition.

    Bei Herrn Singhammer kann nur noch eine Hormonsubstitution helfen, wenn überhaupt.

  • T
    Tabberta

    Lieber Herr Singhammer, bei den Banken hat der Gesetzgeber ja keinen Erfolg aber die Gebärmutter sollte doch endlich wieder komplett verstaatlicht werden. Die Chancen stehen gut für Männer der Tat wie Sie. Es ist ja auch alles so schön geregelt: Kindesunterhalt, gut bezahlte Jobs, Kitaplätze...vielen Dank, dass Sie uns deutschen Hausfrauen und werdenden Muttis unter Bußgeldandrohung das geben, was uns zu unserem Glück noch fehlt: Selbstbestimmung und weibliche Würde.

  • B
    bla

    Im Artikel steht etwas von einem Paragraph 218. Aber von welchem Gesetzbuch?

  • J
    jakob

    also bei normalen abtreibungen kann man ja streiten aber spätabtreibungen..das ist ja VÖLLIG krank!!!!....wenn das baby im mutterleib ist kann man es abtreiben wäre es ausserhalb im gleichen zustand würde man ins gefängnis kommen wenn man es umbringt...das baby hat ja schon schmerzempfinden auch ein behindertes..sorry das ist völlig abartig...und den wert des lebens über die körperliche gesundheit zu definieren erinnert wohl an den adolf aus braunau...der war die beste bestätigung dass es nicht auf körperliche gesundheit (laufen konnte er ja..) sondern auf geistige seelische gesundheit ankommt...klar eine schwierige situation aber LEUTE bitte DAS geht nicht!!!...ich kann der spd viel abgewinnen aber nicht in dem fall...

  • H
    Helena

    Selbst WENN man es so sehen möchte, dass dieses Gesetz dazu gedacht ist, das Leben behinderter Kinder zu erhalten, ist die Androhung von Bussgeld ja wohl nicht anderes als eine Maßnahme Druck auszuüben. Lassen Sie es mich mal so sagen. Frauen, die nicht schwanger bleiben wollen, werden dieses Leben auch nicht austragen. Der Staat entscheidet nur über die Rahmenbedingungen, unter denen dies geschieht. Schlimm genug dass das Recht auf einen selbstbestimmten Körper für Frauen in Deutschland immer wieder aufgegriffen und verändert wird. An einem Tag kämpfen wir für ein Recht auf Abtreibung, heute kommt eine weitere Frist, eine Hürde die man umschiffen muss, Strafdrohung usw, Medienrummel plus Kriminalisierung und nächste Woche müssen wir wieder darum kämpfen überhaupt abtreiben zu dürfen. Damit muss endlich Schluss sein!

     

    Vielleicht sollte man sich mal um dringendere Probleme kümmern, die Wertvorstellungen unseres Gesetzbuches (und unseres Landes allgemein) zB, in dem man für einen Mord vergleichbare Strafmaße bekommt wie für schwerwiegenden Betrug mit hohen Geldsummen und Vergewaltigung ein niedrigeres Strafmaß haben kann (oder eine Bewährungsstrafe!! Dass das überhaupt in Erwägung gezogen wird!) als das Dealen mit Musikdateien in großem Stile.

     

    Merke: wo es um Geld geht, wird gründlich gestraft, und wo mit Geld gestraft wird, ist es ein Thema dass die Gemüter erhitzt. Vielleicht wird es unsere lieben Pro-Life-Freunde ja beruhigen, zu wissen dass werdende Mütter, oft verzweifelte Frauen - finanziell ruiniert werden wenn sie sich nicht in diesem abgesteckten Habitus bewegen. Und Ärtze eingeschüchtert werden, aber das nur so nebenbei. Ist ja alles nur ein Kollateralschaden an der weiblichen Freiheit (oder der Freiheit der Väter, nicht wahr...)

     

    Die Rechtsgesinnten die solche Gesetztesentwürfe billigen, müssen sich um ihre Frauen ja keine Sorge machen, die bekommen ihre Kinder ja so (oder eben nicht) wie sie (ihre gestrengen Ehegatten, konservativen Verwandten, anständigen Nachbarn, die äugelnde Gemeinde) es wollen.

  • P
    peter

    Ich finde es mehr als unredlich, wie beim Thema Spätabtreibung wieder einmal Ethik und (Frauen)politik vermischt werden; und allen, die hier erhitzt über eine dreitägige Nachdenkzeit debattieren, möchte ich empfehlen, einmal einer Spätabtreibung beizuwohnen; denn wer a sagt, muß auch das b kennen.

    Schweine werden vor der Schlachtung betäubt; das Leben eines Kindes aber ist scheinbar in bestimmten Fällen weit weniger werter als das eines Schweines - es ist lebensunwert - Moment mal - hatten wir das nicht schon Mal???

  • R
    Rosemi

    Also, ich frage mich ja schon, wie einen eine solche Diagnose "unvorbereitet" treffen kann - wissen die Frauen nicht, wozu die Untersuchungen gemacht werden? Und wie schafft frau es, schwanger zu werden und von vorneherein den Gedanken ausblenden, dass etwas nicht so verlaufen könnte, wie sie es sich vorstellt? Und sich nicht entsprechende Gedanken darüber zu machen, wie sie damit umgehen sollte? Klar, bei der tatsächlichen Diagnose kann alles wieder ganz anders aussehen - aber man sollte ja schon in Betracht ziehen, dass es Frauen gibt, die sich ihrer Sache sicher sind, weil sie - wie das selbstverständlich sein sollte - schon vorher darüber nachgedacht haben. Und für diese bedeuten die drei Tage Wartezeit sicher eine enorme Belastung und Demütigung ("du glaubst, du weisst, was du willst? Na, warte erst mal drei Tage, und dann sehen wir weiter..."). Stellt Euch mal vor, die Frauen/Paare, die sich entschliessen, den Fötus auszutragen, müssten auch drei Tage warten, bis ihre Entscheidung akzeptiert wird!

  • T
    Tabberta

    218 Strafgesetzbuch. Schwangerschaftsabbruch ist im Grundsatz für die Schwangere mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht, wenn nicht die Voraussetzungen des 218 a (Beratungsschein etc.) vorliegen. Nur mal so zur Systematik. Die §§ 211 ff. regeln MORD und TOTSCHLAG, dann folgen die 223 ff. (Körperverletzung). Eigentlich passt doch noch gut ein Verhütungsverbot dazwischen.

  • H
    hanne

    he! zur debatte steht hier nicht das recht auf abtreibung, sondern die frage, unter welchen umständen man eine auslese betreiben darf!

  • M
    Martin

    Hallo Tabberta,

    alle Informationen richtig lesen, erfassen und ein wenig darüber nachdenken würde ziemlich viel dazu beitragen solch unnütze Polemik zu vermeiden. Genau das ist es auch, was der Gesetzgeber hier vorsieht: Nicht sofort aus dem Bauch heraus entscheiden, sondern sich 3 Tage die Zeit nehmen, um darüber nachzudenken, ob ein behindertes Kind wirklich das Ende der Welt (d.h. unzumutbar) ist oder nur nicht gewollt wird, weil es Arbeit macht, unnütz und lästig ist und nicht in unsere so toll durchorganisierte nutzen- und effizienzorientierte Welt passt.

    Das Bußgeld wird hier übrigens nur dem Arzt angedroht, der nicht beraten will, nicht der Frau. Für die Frau ist diese Beratung noch nicht einmal verpflichtend und die Entscheidung fällen kann sie auch nach wie vor selbst. Niemand nimmt hier also einer Frau das Recht auf Selbstbestimmung und weibliche Würde. Es soll vielmehr die Würde eines werdenden menschlichen Lebens geschützt werden, das noch nicht selbst entscheiden und sich nicht wehren kann. Ein wenig Beratung und drei Tage Zeit zur Entscheidungsfindung finde ich da sehr wohl zumutbar. Immerhin geht es hier um die Abwägung des Selbstbestimmungsrechts der Frau gegenüber dem Recht auf Leben eines ungeborenen Menschen zu einem späten Zeitpunkt in der Schwangerschaft und allein aufgrund der Diagnose Behinderung!

  • SS
    susi sauer

    Die einzige Partei die nach diesem massiven Terroranschlag auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau für eine FeministIn wählbar bleibt ist die Linke! Alle anderen sind chauvinistisches Pack, bzhw. deren nützliche IdiotInnen.

  • T
    Tiffi

    vom STGB §218ff.

  • O
    ole

    Oh je, ich konnte mir auch nicht vorstellen, daß über Parteigrenzen hinweg eine Mehrheit zu erzielen ist. Schade. Wiedereinmal habe ich mich getäuscht. Mittlerweile ist das ja schon fast ein Dauerzustand in diesem Lande mit dieser Koalition.

    Bei Herrn Singhammer kann nur noch eine Hormonsubstitution helfen, wenn überhaupt.

  • T
    Tabberta

    Lieber Herr Singhammer, bei den Banken hat der Gesetzgeber ja keinen Erfolg aber die Gebärmutter sollte doch endlich wieder komplett verstaatlicht werden. Die Chancen stehen gut für Männer der Tat wie Sie. Es ist ja auch alles so schön geregelt: Kindesunterhalt, gut bezahlte Jobs, Kitaplätze...vielen Dank, dass Sie uns deutschen Hausfrauen und werdenden Muttis unter Bußgeldandrohung das geben, was uns zu unserem Glück noch fehlt: Selbstbestimmung und weibliche Würde.

  • B
    bla

    Im Artikel steht etwas von einem Paragraph 218. Aber von welchem Gesetzbuch?