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Gesetz zu ManagergehälternKoalition scheut großen Schritt

Union und SPD wollen die Schadenshaftung für Topmanager verschärfen. Die bestbezahlten Banker beziehen sie dabei allerdings nicht mit ein.

"Wer Entscheidungen fällt, muss haften": Auch Manager sollen künftig eher für Schäden haften. Bild: dpa

BERLIN taz Vorstandsmitglieder von Banken und anderen Konzernen sollen künftig eher für Schäden haften. Das wollen Union und SPD im Aktiengesetz festlegen - gehen dabei allerdings nicht so weit, wie es möglich wäre. Ausschließlich die Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften haben die Regierungsparteien bislang im Blick.

So würde beispielsweise Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann mit einem vollen Jahresgehalt für eventuelle Schäden haften. Für die ihm unterstellten Direktoren und Investmentbanker, die teilweise Dutzende Millionen Euro mehr verdienen, soll sich dagegen nichts ändern. "Der Selbstbehalt im Falle eines Schadens müsste für alle Personen gelten, die im Unternehmen Entscheidungsbefugnis haben - nicht nur für Vorstände, sondern ebenso für Investmentbanker oder leitende Angestellte", sagt Karl Homann, Professor für Wirtschaftsethik an der Universität München. "Wer Entscheidungen fällt, muss auch haften, sagt ein alter ordnungspolitischer Grundsatz."

Bei der SPD begründet man die Zurückhaltung mit rechtlichen Problemen. Im Aktiengesetz lasse sich nur das Verhalten der "Organe der Gesellschaft", also etwa des Vorstands oder der Hauptversammlung, reglementieren. Die Arbeitsverträge mit Investmentbankern über Gehalt und Bonuszahlungen hätten demgegenüber privatrechtlichen Charakter. Was aber spricht dagegen, auch ins Arbeitsrecht einzugreifen und dort die Haftung auszudehnen? Damit begebe man sich tatsächlich auf ein sehr kompliziertes Terrain, sagt Axel Halfmeier, Professor für Wirtschaftsrecht an der Frankfurt School of Finance. "Die Rechtsprechung schützt in Deutschland in der Regel die Arbeitnehmer", so Halfmeier. Wer eine Regelung finden wolle, wie Unternehmen ihre Angestellten zu Schadenersatz in Millionenhöhe heranziehen könnten, betrete rechtliches Neuland. Die jetzige Neuregelung sieht konkret vor, dass Aktiengesellschaften ihren Vorständen keine Versicherungen mehr bezahlen, die vollen Schadenersatz leisten, sollte die AG einen Topmanager verklagen. Künftig haften die Chefs in Höhe eines vollen Jahresgehaltes. Dieser sogenannte Selbstbehalt soll jedoch auch nur für Aktiengesellschaften gelten, nicht für andere Kapitalgesellschaften wie etwa GmbHs.

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